Nordrhein-Westfalen verlängert Coronaschutzverordnung bis 19. August
Aufgrund der niedrigen Zahl schwerer Krankheitsverläufe wird die Inzidenzstufe 3 zunächst ausgesetzt
Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab Freitag, 30. Juli 2021, an und reagiert damit auf die aktuelle Situation. So wird aufgrund der niedrigen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und damit verbunden erforderlichen Krankenhauseinweisungen sowie Intensivbehandlungen die Inzidenzstufe 3 bis zum 19. August ausgesetzt.
Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab Freitag, 30. Juli 2021, an und reagiert damit auf die aktuelle Situation. So wird aufgrund der niedrigen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und damit verbunden erforderlichen Krankenhauseinweisungen sowie Intensivbehandlungen die Inzidenzstufe 3 bis zum 19. August ausgesetzt. Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 dauerhaft überschreiten, bleibt es damit auch in diesen Kommunen grundsätzlich bei den Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2.
Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte jedoch gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir haben derzeit eine vergleichsweise niedrige Landesinzidenz, eine moderate Dynamik im Infektionsgeschehen und wenig Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser – nicht zuletzt, weil wir die ältere Bevölkerung durch eine hohe Impfrate wirksam schützen können. Derzeit beraten Bund und Länder unter Einbindung des Robert Koch-Instituts und der Gesundheitsministerkonferenz über mögliche Neubewertungen der Inzidenzwerte und ein neues Indikatorenset zur Steuerung der Coronaschutzmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund verlängern wir die Coronaschutzverordnung vorzeitig um zwei Wochen, setzen aber dabei die Inzidenzstufe 3 aus. Insbesondere vor dem Hintergrund der Situation in den Krankenhäusern ist das gut verantwortbar und geboten. Im Falle dynamischer Ausbruchsgeschehen haben wir zudem jederzeit die Möglichkeit, auf lokaler Ebene strengere Coronaschutzmaßnahmen durchzusetzen.“
Zur Absicherung für den Fall eines Wiederanstiegs der Infektionszahlen durch ansteckendere Virusvarianten oder Reisetätigkeiten gelten weiterhin die bekannten und unveränderten Regelungen der Inzidenzstufe 0 (7-Tage-Inzidenz bis 10), der Inzidenzstufe 1 (über 10 bis 35) und der Inzidenzstufe 2 (über 35).
Auch in den niedrigen Inzidenzstufen spielen regelmäßige Testungen aller noch nicht vollständig geimpften Personen weiter eine wichtige Rolle, um eine vierte Welle zu verhindern. Schon im Frühjahr hatte Nordrhein-Westfalen mit dem dichtesten Teststellennetz in Deutschland erfolgreich auf ein besonders konsequentes und frühes Testen als Mittel zur Öffnung von Angeboten und Einrichtungen gesetzt. Zugleich war es damit gelungen, symptomlose Infektionen in großer Zahl aufzudecken und so eine unbemerkte Weitergabe der Infektion durch die Betroffenen frühzeitig zu stoppen.
Laumann: „Eins muss aber auch klar sein: Wir ernten hier insbesondere die Erfolge der bislang sehr erfolgreich verlaufenen Impfkampagne des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier gilt es dran anzuknüpfen: Lassen Sie sich impfen, damit wir auf die vierte Welle, die viele Expertinnen und Experten für Herbst prognostizieren, gut vorbereitet sind!“
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