Nordrhein-Westfalen fördert Aufbau flächendeckender Gemeindepsychiatrischer Verbünde mit rund 2,65 Millionen Euro jährlich

9. Februar 2022
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Mit rund 2,65 Millionen Euro jährlich unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen in den nächsten drei Jahren den Aufbau und die Weiterentwicklung Gemeindepsychiatrischer Verbünde in den Kreisen und kreisfreien Städten. In den Verbünden kooperieren unterschiedliche Leistungserbringer und Versorgungsbereiche und organisieren in ihrer Region ein umfassendes psychiatrisches Hilfsangebot.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Mit rund 2,65 Millionen Euro jährlich unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen in den nächsten drei Jahren den Aufbau und die Weiterentwicklung Gemeindepsychiatrischer Verbünde in den Kreisen und kreisfreien Städten. In den Verbünden kooperieren unterschiedliche Leistungserbringer und Versorgungsbereiche und organisieren in ihrer Region ein umfassendes psychiatrisches Hilfsangebot.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Corona hat deutlich gemacht, dass psychiatrische und psychosoziale Hilfen vor Ort noch wichtiger sind als zuvor schon. Dieser Erkenntnis trägt die Landesregierung mit dem Förderprogramm Rechnung. Wir wollen die gemeindepsychiatrische Verbund- und Hilfestruktur vor Ort noch weiter stärken. Bisher gibt es nur wenige Kommunen in Nordrhein-Westfalen, in denen Gemeindepsychiatrische Verbünde existieren. Dort, wo sie wirken, haben sie sich bewährt. Daher hoffe ich, dass die Kommunen das Unterstützungsangebot des Landes annehmen und den Aufbau solcher Verbünde in ihren Regionen forcieren“

Zur Koordinierung und Ihrer Weiterentwicklung können die Gemeindepsychiatrischen Verbünde im Rahmen dieses Programms Fördergelder für eine Personalstelle sowie anfallende Sachmittel beantragen. Die maximale Fördersumme pro Kreis und kreisfreier Stadt beträgt 50.000 Euro.  Als weitere Unterstützung der Kommunen wird in diesem Jahr zusätzlich ein Zuschuss für eine einmalige Anschubfinanzierung für eine Arbeitsplatz-Grundausstattung in Höhe von bis zu 7.500 Euro gewährt.

Das Ministerium wird am 09. Februar 2022 einen Aufruf zur Einreichung von Anträgen zur Teilnahme am Förderprogramm veröffentlichen. Bis zum 18. März 2022 können die Kreise und kreisfreien Städte dann ihre Anträge einreichen.

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