Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an Bundesratsinitiative zur Beschleunigung der Berufsanerkennung von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung

Minister Laumann: Länderinitiative könnte einen Paradigmenwechsel bei der Berufsanerkennung einläuten

26. Juni 2024
phb Arzt Krankenhaus, Medizinische Versorgung

Die Landesregierung hat beschlossen, eine Bundesratsinitiative des Freistaats Bayern zur Beschleunigung der Berufsanerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung als Mitantragsteller zu unterstützen.

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Die Landesregierung hat beschlossen, eine Bundesratsinitiative des Freistaats Bayern zur Beschleunigung der Berufsanerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung als Mitantragsteller zu unterstützen. Herzstück der Initiative ist, die Bundesregierung aufzufordern, die sogenannte “Kenntnisprüfung” zum Regelfall im Approbationsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischen Abschlüssen zu machen. Hierdurch könnte die Berufsanerkennung von Medizinerinnen und Medizinern mit Abschlüssen aus Drittstaaten erheblich beschleunigt werden.

“Der zunehmende Fachkräftemangel stellt eine der größten Herausforderungen für das Gesundheitswesen dar. Besonders betroffen ist neben den Pflegekräften vor allem der Bereich der Ärztinnen und Ärzte. Für diese möchten wir weiterhin ein attraktives Einwanderungsland bleiben. Eine schnelle Anerkennung ausländischer Abschlüsse und eine zügige Berufsaufnahme ist hierzu unerlässlich. Die von Nordrhein-Westfalen unterstützte Bundesratsinitiative könnte nicht weniger als einen Paradigmenwechsel bei der Berufsanerkennung einläuten. Wenn die Kenntnisprüfung zum Regelfall im Approbationsverfahren wird, haben wir die Chance, die oft langwierigen und zuweilen auch frustrierenden Anerkennungsverfahren erheblich schneller zu machen”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Heute müssen Ärztinnen und Ärzte, die in Drittstaaten ihre Ausbildung absolviert haben, nach bundesrechtlichen Vorgaben ein abgestuftes Anerkennungsverfahren durchlaufen. Zunächst wird auf der Grundlage von eingereichten Dokumenten gutachterlich überprüft, ob der ausländische Abschluss gleichwertig mit einem deutschen medizinischen Abschluss ist. Defizite können dabei durch Weiterbildungen oder Berufstätigkeit ausgeglichen werden. In den meisten Fällen wird dennoch durch die Anerkennungsbehörden keine Gleichwertigkeit festgestellt. Die Antragstellenden müssen dann in die sogenannte Kenntnisprüfung, eine an das deutsche medizinische Staatsexamen angelehnte Prüfung mit theoretischem und praktischem Teil.

Die Bundesratsinitiative sieht vor, dass die zeitaufwendige und häufig nicht erfolgreiche gutachterliche Gleichwertigkeitsprüfung übersprungen werden kann und sich Kandidatinnen und Kandidaten direkt für die Kenntnisprüfung entscheiden können - insbesondere, wenn eine gutachterliche Gleichwertigkeitsfeststellung keine Aussicht auf Erfolg hat. Hierdurch können die Berufsanerkennungsverfahren erheblich beschleunigt werden, da lange Wartezeiten auf Gutachten wegfallen.

Die Initiative sieht zudem weitere kleinere Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Anerkennungsverfahren vor, etwa Erleichterungen bei der elektronischen Einreichung von Zeugnissen oder die Möglichkeit, beim Fehlen bestimmter Dokumente eidesstaatliche Erklärungen abzugeben. Hiervon sollen in erster Linie Menschen profitieren, die aus Kriegsgebieten zugewandert sind und kaum Aussicht auf Hilfe durch Behörden in ihren Heimatländern haben.

Nach aktuellen Planungen soll der Entschließungsantrag für das Plenum am 5. Juli in den Bundesrat eingebracht werden mit der Bitte um sofortige Sachentscheidung. Das heißt, die Initiative soll nicht in die Ausschüsse des Bundesrats verwiesen, sondern sofort in der Sitzung beschlossen werden.

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