Neue Wege zum Berufsabschluss – Erfolgreiche Externenprüfungen in der Pflegefachassistenzausbildung gestartet

Minister Laumann: Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Vorreiter bei der Anerkennung von Leistung und Praxiserfahrung

29. Juli 2022
Schützende Hände

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat im Caritas Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit Rheine/Emsdetten die ersten 20 Pflegehelferinnen und Pflegehelfer persönlich beglückwünscht, die erfolgreich die sogenannte Externenprüfung zur Pflegefachassistenz abgelegt haben.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat im Caritas Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit Rheine/Emsdetten die ersten 20 Pflegehelferinnen und Pflegehelfer persönlich beglückwünscht, die erfolgreich die sogenannte Externenprüfung zur Pflegefachassistenz abgelegt haben. Die Externenprüfung ermöglicht geeigneten Interessentinnen und Interessenten, zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, ohne vorher die Ausbildung durchlaufen zu haben.

„Sie haben als Pflegehelferinnen und Pflegehelfer über viele Jahre bei der täglichen Arbeit aber auch über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen umfassende Kompetenzen erworben“, betonte Laumann. „Ich freue mich sehr, dass Sie die Chance ergriffen haben, nun einen Berufsabschluss als Pflegefachassistenz zu erwerben. Er ist Türöffner für noch anspruchsvollere Tätigkeiten, eine bessere Entlohnung und vielleicht sogar für eine um ein Jahr verkürzte Ausbildung zur Pflegefachkraft.“

Die Regelungen für die einjährige Pflegefachassistenzausbildung sind in Nordrhein-Westfalen Anfang 2021 in Kraft getreten. Sie lösen die Ausbildungen in der Altenpflegehilfe sowie Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz ab. Die landesrechtlich geregelte Pflegefachassistenzausbildung bietet insbesondere auch für langjährig angelernte, motivierte Assistenzkräfte in der Pflege die Möglichkeit, sich bereits erworbene Kompetenzen anrechnen zu lassen. Zielgruppe sind beispielsweise berufserfahrene Frauen, die aufgrund ihrer familiären Situation keine Möglichkeit hatten, eine Ausbildung zu absolvieren.

Minister Laumann: „Nordrhein-Westfalen ist mit der Möglichkeit zur Externenprüfung bundesweiter Vorreiter bei der Anerkennung von Leistung und Praxiserfahrung in der Pflege. Hiervon profitieren alle Seiten: ungelernte, aber erfahrene Kräfte, die eine Chance auf beruflichen Aufstieg erhalten, das Pflegeteam, das fachlich versierte Verstärkung bekommt, und die zu Pflegenden. Denn mit den nachgewiesenen Kompetenzen in der Pflegefachassistenz wachsen der Aufgaben- und Verantwortungsbereich und damit auch die Qualität der Pflege.“

Um die Gleichwertigkeit mit regulären Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zu gewährleisten, werden die Teilnehmenden der Externenprüfung gleichzeitig und unter denselben Voraussetzungen wie die regulären Ausbildungskurse geprüft. Die staatliche Abschlussprüfung setzt sich aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Prüfungsteil zusammen. „Ohne sich intensiv auf die drei Prüfungsteile vorzubereiten, wird ein erfolgreicher Abschluss unserer Erfahrung nach in der Regel nicht gelingen“, so Petra Berger, Schulleiterin des Caritas Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit Rheine/Emsdetten. „Denn auch eine noch so lange Berufserfahrung in der Pflege, kann die theoretischen und praktischen Inhalte der einjährigen Vollzeitausbildung nur teilweise ersetzen“, so die Schulleiterin weiter. Die jeweilige Vorbereitungsdauer hängt dabei von den bereits vorliegenden Kompetenzen und dem aktuellen Stand des erworbenen beruflichen Wissens ab.

Hintergrund:

Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung war es notwendig, auch die landesrechtlich geregelten einjährigen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Diese wurden 2021 in der einjährigen Pflegefachassistenzausbildung in Nordrhein-Westfalen zusammengeführt. Gleichzeitig wurden die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung so geregelt, dass möglichst vielen interessierten und motivierten Bewerberinnen und Bewerber der Weg in die berufliche Pflege ermöglicht wird. Durch die Prüfung der Gleichwertigkeit von anderen Ausbildungen wurden Verkürzungsmöglichkeiten eingeräumt, ebenso der Übergang in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem erfolgreichen Abschluss der Pflegefachassistenzausbildung.

Pflegeschulen, die die Möglichkeit der Externenprüfung anbieten, erhalten für die Organisation und Durchführung der Prüfung einen pauschalierten freiwilligen Förderbetrag des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 585 Euro für jede zu prüfende Person.

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