Neue Telefonhotline zur Erstberatung für Fragen rund um den Arbeitsschutz gestartet

Minister Laumann: Menschen sollen sich einfach und unkompliziert mit ihren Anliegen an die Arbeitsschutzverwaltung wenden können

3. Juli 2023
PHB Handy in Hand

Unter der Telefonnummer 0211 3101 1133 erhalten Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte ab sofort von Montag bis Donnerstag
(9.00 – 15.00 Uhr) und Freitag (9.00 – 14.00 Uhr) Antworten auf ihre Fragen zu sicherer und gesunder Arbeit.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Unter der Telefonnummer 0211 3101 1133 erhalten Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte ab sofort von Montag bis Donnerstag
(9.00 – 15.00 Uhr) und Freitag (9.00 – 14.00 Uhr) Antworten auf ihre Fragen zu sicherer und gesunder Arbeit. Die Telefonhotline ist eine erste Anlaufstelle für Menschen, die Fragen zum Arbeitsschutz haben. Dabei kann es zum Beispiel um Fragen zum Thema Mutterschutz, zu möglichen Gefahrenquellen am Arbeitsplatz oder konkreten Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz gehen. Am Telefon erhalten die Anrufenden entweder direkt eine Antwort von den Expertinnen und Experten oder werden an die zuständige Ansprechperson in der Arbeitsschutzverwaltung bei den Bezirksregierungen vermittelt.

„Die Menschen sollen sich möglichst einfach und unkompliziert mit ihren Anliegen an die Arbeitsschutzverwaltung wenden können. Das neue telefonische Beratungsangebot ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, die Arbeitsschutzverwaltung für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen schnell erreichbar und zugänglich zu machen”, erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.

Die neue telefonische Erstberatung ergänzt die bereits bestehenden
Beratungsangebote der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen:

KomNet – Online-Beratungsservice: www.komnet.nrw.de

KomNet ist der Online-Beratungsservice rund um das Thema „Gesunde Arbeit“. Hier können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personal- beziehungsweise Betriebsratsmitglieder, Beschäftigte ebenso wie Privatpersonen nach Antworten zur Arbeitsgestaltung und zum Arbeitsschutz recherchieren oder Fragen selbst online an die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten stellen.

Arbeitsschutztelefon: 0211/855-3311 (Mo. bis Fr. 8.00 – 18.00 Uhr)

Beschäftigte und Angehörige, aber auch Kundinnen oder Kunden eines Betriebes können Beschwerden und Hinweise auf Arbeitsschutzmängel über das Arbeitsschutztelefon melden. Alternativ können Beschwerden und Hinweise auch per Online-Formular an die Arbeitsschutzverwaltung geschickt werden: Online-Formular Arbeitsschutzbeschwerde. Beide Möglichkeiten können anonym genutzt werden.

MobbingLine NRW: 0211/831 1911 (Mo. bis Fr. 8.00 – 18.00 Uhr)

Die MobbingLine NRW ist das zentrale telefonische Beratungsangebot bei Fragen zum Thema Mobbing. Betroffene sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten dort eine anonyme, persönliche Beratung und Hilfe von speziell geschulten Fachleuten von Krankenkassen, Gewerkschaften und Kirchen. Mehr dazu unter www.mobbingline.nrw.de

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