Für Menschen mit Familienverantwortung: Arbeitsministerium setzt Landesprogramm zur Unterstützung von Ausbildungen in Teilzeit fort
Minister Laumann: Wir möchten Erziehenden und pflegenden Angehörigen mit einer Teilzeitausbildung den Berufseinstieg ermöglichen
Die Förderung für das Landesprogramm „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen" (TEP) wird für weitere drei Jahre fortgesetzt. Das Land und der Europäische Sozialfonds (ESF) stellen dafür jährlich 2,5 Millionen Euro bereit, mit denen pro Jahr bis zu 452 Teilnahmeplätze gefördert werden können.
Die Förderung für das Landesprogramm „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen" (TEP) wird für weitere drei Jahre fortgesetzt. Das Land und der Europäische Sozialfonds (ESF) stellen dafür jährlich 2,5 Millionen Euro bereit, mit denen pro Jahr bis zu 452 Teilnahmeplätze gefördert werden können. Der neue Programmdurchgang hat am 1. Januar 2025 begonnen. TEP unterstützt seit 2009 Menschen mit Familienverantwortung bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz in Teilzeit und gibt Hilfestellung, um Familie und Ausbildung zu vereinbaren. Die Teilnehmenden werden gecoacht, qualifiziert und beruflich vorbereitet und während der ersten Ausbildungsmonate individuell begleitet. Das Landesprogramm wird von 39 Bildungsträgern in allen Regionen Nordrhein-Westfalens angeboten. Als Programm der Fachkräfteoffensive NRW stärkt TEP die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und trägt zur Fachkräftesicherung sowie zur Erreichung weiterer Ausbildungsinteressierter bei.
„Eine qualifizierte Berufsausbildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Integration in den Arbeitsmarkt. Vor allem Menschen mit Familienverantwortung haben es aber oftmals besonders schwer, ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung zu realisieren. In dieser Situation bietet eine Ausbildung in Teilzeit die Möglichkeit, erfolgreich in eine Berufsausbildung einzusteigen. Die Ausbildungsform eröffnet auch Unternehmen die Chance, dem wachsenden Fachkräftebedarf zu begegnen und Auszubildende zu gewinnen. Ich freue mich sehr, dass wir das Landesprogramm ‚Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen‘ fortsetzen und so Erziehenden und pflegenden Angehörigen einen Einstieg in die betriebliche Ausbildung ermöglichen können“, sagt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Seit Start des Programms 2009 hat TEP bereits rund 10.000 Erziehende und pflegende Angehörige bei der Ausbildungsplatzsuche, der Betreuung von Kindern und der Vorbereitung auf die Ausbildung unterstützt sowie in der Anfangsphase begleitet.
Zum Programm informieren die Regionalagenturen des Landes. Sie halten Kontakt zu den Projektträgern vor Ort und helfen interessierten Ausbildungssuchenden und Betrieben weiter. Weitere Informationen zum TEP-Programm sowie eine Liste der Projektträger finden Sie unter Ausbildung in Teilzeit - TEP-Programm begleitet | Mit Menschen für Menschen.
Hintergrundinformationen
Teilzeitberufsausbildung
Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Ausbildung in Teilzeit in Nordrhein-Westfalen bekannter und selbstverständlicher zu machen und stellt auf einer landesweiten Internetseite Informationen für Ausbildungsinteressierte und Unternehmen bereit: www.ausbildung-in-teilzeit.nrw.
Eine Teilzeitausbildung ist bereits seit 2005 laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) möglich. Es können alle anerkannten dualen Ausbildungsberufe, die nach dem BBiG geregelt sind, in Teilzeit absolviert werden. Die Teilzeitberufsausbildung ist eine vollwertige Berufsausbildung.
Bis zum Ende des Jahres 2019 war im BBiG geregelt, dass eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit bei Vorliegen eines berechtigten Interesses möglich ist. Ein berechtigtes Interesse bestand beispielsweise durch Familienpflichten der Auszubildenden. Durch die Neuregelungen des BBiG sind seit dem 1. Januar 2020 die Rahmenbedingungen für eine Teilzeitausbildung verändert worden. Der § 7a des BBiG ermöglicht eine Ausweitung auf alle Interessierten. Der Nachweis eines berechtigten Interesses ist nicht mehr erforderlich. Voraussetzung ist lediglich der gemeinsame Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden auf Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit.
Das novellierte Berufsbildungsgesetz legt für die tägliche und wöchentliche Reduzierung der Ausbildungszeit eine anteilige Untergrenze von 50 Prozent fest. Die Teilzeitberufsausbildung führt grundsätzlich zunächst zu einer entsprechenden Verlängerung der Gesamtausbildungsdauer, höchstens bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer. Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für eine Teilzeitberufsausbildung kann jedoch direkt mit einem Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer verbunden werden. Die Aufgaben der Familiensorge und damit oftmals der eigentliche Grund für eine Teilzeitberufsausbildung, ist hierbei ein eigenständiger Verkürzungsgrund.
Fachkräfteoffensive NRW
Die Landesregierung hat eine Fachkräfteoffensive gestartet, um mit neuen, verbesserten und verstetigten Angeboten und Kooperationen dem akuten und drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Die Stärkung der beruflichen Ausbildung und ein verbesserter Übergang Jugendlicher von der Schule in den Beruf ist dabei ein zentrales Handlungsfeld. Weitere Informationen zur Offensive gibt es hier: https://www.mags.nrw/fachkraefteoffensive
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