Neue Krankenhausplanung: Verhandlungen über regionale Versorgungskonzepte starten
Gesundheitsminister Laumann: Krankenhausstärkungsplan nimmt immer weiter Konturen an
Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen geht in die nächste Phase.
Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen geht in die nächste Phase: Am heutigen Donnerstag, 17. November, starten die Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen über die Versorgungskonzepte in den Regionen. In diesen Verhandlungen wird es darum gehen, welches Krankenhaus künftig ganz konkret welches Leistungsspektrum vor Ort anbietet. Ziel ist es, eine sinnvolle Aufgabenteilung und eine Stärkung der Zusammenarbeit der Krankenhäuser zu erreichen und damit zugleich flächendeckend die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
„Unser Krankenhausstärkungsplan nimmt immer weiter Konturen an. Ich bin zuversichtlich, dass unsere Krankenhäuser und Krankenkassen in den allermeisten Fällen gute, innovative und zukunftsfeste Konzepte für die stationäre Versorgung vor Ort entwickeln werden. Das wird am Ende allen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zugutekommen. Wir als Landesregierung werden diesen Prozess eng begleiten und nehmen dafür auch in schwierigen Zeiten erhebliche finanzielle Mittel in die Hand. Alleine für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans wollen wir – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – in den Jahren 2023 bis 2027 rund 2,5 Milliarden investieren. Dazu kommen noch die jährlichen Pauschalmittel für Krankenhausinvestitionen, die ab dem Jahr 2023 um 195 Millionen Euro auf insgesamt 765 Millionen Euro erhöht werden. Das ist eine Menge Holz”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Der weitere Zeitablauf für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung sieht wie folgt aus: Für die aktuell zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen beginnenden Verhandlungen sieht das nordrhein-westfälische Krankenhausgestaltungsgesetz einen Zeitrahmen von bis zu sechs Monaten vor. Danach übernehmen die Bezirksregierungen als zuständige Planungsbehörde die Verfahrensleitung. Dann werden auch weitere Beteiligte, zum Beispiel kommunale Gesundheitskonferenzen, in den Prozess mit einbezogen. Bei Bedarf können zudem dann noch offene Fragen in regionalen Konferenzen besprochen werden. Abschließend entscheidet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die einzelnen Versorgungsaufträge der Krankenhäuser. Diese sollen bis zum Jahr 2024 neu erteilt werden.
Hintergrund:
Der Krankenhausplan gibt die Rahmenvorgaben für die stationäre Versorgungslandschaft vor. Der neue Krankenhausplan ermöglicht es im Vergleich zur alten Planung, dass das Land die Krankenhausstrukturen aktiver gestalten kann. Die Grundlage dafür ist eine Planung anhand des tatsächlichen Bedarfs. Es wird nicht mehr anhand von Betten, sondern auf der Basis konkreter Fallzahlen über sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen in Verbindung mit Qualitätsvorgaben geplant. Dadurch wird die Qualität erhöht und die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern ebenso wie die flächendeckende Versorgung gestärkt. So hat die Landesregierung unter anderem deutlich gemacht, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss.
Der neue Krankenhausplan ist sowohl auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw/aktueller-krankenhausplan-nordrhein-westfalen), als auch im Broschürenservice abrufbar. Weitere Informationen zur Krankenhausplanung erhalten Sie hier.
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