Ministerpräsident Armin Laschet begrüßt Bundesratsberatung zum „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ – jetzt Tempo beim Kohleausstieg

Ministerpräsident Laschet: Es ist ein „Friday for Future“

11. Oktober 2019
Essen Zeche Zollverein

Die Landesregierung begrüßt die Beratungen des Bundesrats zum Gesetzentwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung begrüßt die Beratungen des Bundesrats zum Gesetzentwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“. Sie erachtet sie als weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und damit als Meilenstein für den Klimaschutz in Deutschland und Europa.
 
Ministerpräsident Armin Laschet: „Die heutige Beratung im Bundesrat ist ein deutliches Zeichen, wie ernst es der Bundesregierung, aber auch den Kohleländern mit der Umsetzung der Empfehlungen der WSB-Kommission ist. Es ist ein ‚Friday for Future‘, denn das Strukturstärkungsgesetz ist Voraussetzung für den Kohleausstieg und damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Nordrhein-Westfalen ist bereit, beim Klimaschutz Tempo zu machen und beim Einstieg in den Kohleausstieg im Kreis der Braunkohleländer entschlossen voran zu gehen. Wir sind damit Vorreiter und übernehmen Verantwortung für ganz Deutschland und letztlich auch für Europa. Denn Energiewende und Klimaschutz können nur gelingen, wenn sie europäisch und global gedacht werden.“
 
Weiter sagte der Ministerpräsident: „Es geht um die Zukunft des Planeten, aber auch um die Zukunft der Menschen in den Kohleregionen. Kohleausstieg und Strukturhilfen gehören zusammen. Der klimapolitisch veranlasste Ausstieg aus der Kohleverstromung bedeutet in den Braunkohlerevieren und an den Standorten der Steinkohlekraftwerke den Verlust tausender, gut bezahlter Arbeitsplätze und von Wertschöpfung in Milliardenhöhe. Mit dem Strukturstärkungsgesetz und der Unterstützung von Land und Bund versetzen wir die Regionen in die Lage, den grundlegenden Strukturwandel entschlossen zu gestalten. Mit neuen Konzepten für die Energiewende werden alte Kohleregionen zu den Energieregionen der Zukunft.“
 
Mit dem Gesetz bringt die Bundesregierung Mittel in Höhe von mehr als 15 Milliarden Euro für das Rheinische Revier und die besonders betroffenen Standorte von Steinkohlekraftwerken im Ruhrgebiet auf den Weg. Damit wird die zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Kohleländer getroffene Verabredung einer Eins-zu-Eins-Umsetzung der Empfehlungen der Kommission mit Blick auf die Strukturhilfen eingelöst. 
 
Ministerpräsident Laschet: „Wir wollen die Eins-zu-Eins-Umsetzung des Klimakonsenses zur Kohle, einen klaren Fahrplan für den Kohleausstieg und verlässliche Zusagen für den Strukturwandel. Der verantwortungsvolle Konsens der WSB-Kommission bringt den Klimaschutz mit dem gesamtgesellschaftlichen Interesse an einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung in Einklang. Damit werden wir den drei Anliegen Ausstieg, Strukturstärkung und Versorgungssicherheit gerecht und behalten auch die Energiepreisstabilität im Blick. Wir als Kohleländer bekennen uns zu unserer Verantwortung. Nun muss auch die Bundesregierung Tempo machen und zügig ein Kohleausstiegsgesetz vorlegen.“
 
Hintergrund
Der heute durch den Bundesrat beratene Gesetzentwurf basiert auf den am 22. Mai 2019 verabschiedeten Eckpunkten für ein Strukturstärkungsgesetz beziehungsweise auf den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“.
Die Landesregierung hat den Prozess von Beginn an intensiv begleitet und sich für die Belange der betroffenen Regionen eingesetzt. In dem Gesetzentwurf sind verschiedene Bausteine eines umfassenden strukturpolitischen Instrumentariums angelegt, mit denen eine angemessene Flankierung der in den Braunkohlerevieren sowie an den besonders betroffenen Standorten von Steinkohlekraftwerken anstehenden Transformation erfolgen kann. Wesentliche Bestandteile sind:

  • Ein Investitionsgesetz Kohleregionen, mit dem den Braunkohleländern auf Grundlage des Artikel 104b des Grundgesetzes Investitionshilfen in einem Umfang von bis zu 14 Milliarden Euro bis 2038 zur Verfügung gestellt werden. Auf das Rheinische Revier entfallen davon rund fünf Milliarden Euro.
  • Strukturhilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken in Höhe von einer Milliarde Euro, an denen die betroffenen Standorte im Ruhrgebiet erheblich partizipieren werden.
  • Maßnahmen unter anderem in den Bereichen
  • Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung
  • Energiewende und Klimaschutz sowie
  • Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
die durch den Bund im einem Umfang von insgesamt 26 Milliarden Euro bis 2038 in den Braunkohlerevieren unmittelbar im Rahmen seiner Zuständigkeit durchgeführt werden.
 
Darüber hinaus werden weitere bestehende Förderprogramme des Bundes für die Braunkohlereviere erweitert. Auch die Ansiedlung von Bundeseinrichtungen in den Revieren ist Bestandteil des Maßnahmenpaketes. Bei der Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen stimmen sich der Bund und die Länder in einem neu einzurichtenden Koordinierungsgremium auf Staatssekretärsebene ab.
 

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