Ministerin Neubaur begrüßt geplante Vereinfachungen im Jahressteuergesetz 2022 für den Ausbau von kleinen PV-Anlagen
Ministerin Neubaur: So machen wir es Bürgerinnen und Bürgern leichter, mit einer eigenen PV-Anlage an der Energiewende selbst teilzuhaben
Der Bundestag hat in erster Lesung das Jahressteuergesetz 2022 beraten und dabei Maßnahmen zur steuerlichen Erleichterung von kleinen Photovoltaik-Anlagen sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommensteuer debattiert.
Der Bundestag hat am Freitag, 14. Oktober, in erster Lesung das Jahressteuergesetz 2022 beraten und dabei Maßnahmen zur steuerlichen Erleichterung von kleinen Photovoltaik-Anlagen sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommensteuer debattiert.
Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur: „Ich freue mich, dass der Bund nun die Maßnahmen aufgegriffen hat, für die sich die Landesregierung bereits im Bundesrat eingesetzt hat. Die geplanten Maßnahmen sind eine deutliche Verschlankung der Bürokratie beim Ausbau kleiner PV-Anlagen. Mit dem Wegfall der steuerlichen Pflichten entfällt hier eine große Hürde des Ausbaus von Dachflächen-PV. So wird es unseren Bürgerinnen und Bürgern weitaus leichter gemacht, mit einer eigenen PV-Anlage einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu leisten und an der Energiewende selbst teilzuhaben.
Auch Mieterinnen und Mieter können von dieser steuerlichen Freistellung profitieren. Gerade für unser dichtbesiedeltes Bundesland ist dies eine gute Nachricht und ein wichtiger Hebel, den Photovoltaik-Ausbau auf unseren vielen Dächern voranzutreiben, so zum Klimaschutz beizutragen und uns von teuren und unsicheren Energieimporten unabhängiger zu machen. Wenn diese gesetzlichen Neuregelungen in Kraft treten, wird ein wichtiger Baustein des NRW-Koalitionsvertrags umgesetzt.“
Konkret sollen Einkünfte aus Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt auf Wohn- und Nicht-Wohngebäuden sowie auf Mehrfamilien- und gemischt genutzten Häusern, die überwiegend Wohnzwecken dienen, bis zu einer Anlagenleistung von insgesamt 100 Kilowatt von der Einkommenssteuer befreit werden. Diese Änderung betrifft sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen, sodass Steuererklärungspflichten für Einkünfte aus dem Betrieb einer PV-Anlage in vielen Fällen künftig entfallen.
Weiterhin sollen die Umsatzsteuer für Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern entfallen, sofern es sich um eine Leistung an den Anlagenbetreiber handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden installiert wird, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Auf diese Weise werden die Anschaffungskosten von PV-Anlagen merklich sinken. Mit dieser Regelung nutzt die Bundesregierung den Spielraum der neuen EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, um den Bürokratieaufwand zu verringern. Eine weitere geplante Änderung erlaubt es künftig Lohnsteuerhilfevereinen, bei der Steuererklärung zu unterstützen, wenn die PV-Anlage von der Einkommensteuer befreit ist.
Hintergrund: Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen
Mit einer installierten Leistung von 6,3 Megawatt (Stand Ende 2021) liegt Nordrhein-Westfalen beim Ausbau der Dachflächen-PV hinter den sonnenreichen Ländern Bayern und Baden-Württemberg auf Platz 3.
Allein im letzten Jahr wurden in Nordrhein-Westfalen über 40.000 neue PV-Anlagen mit einer Leistung von über 580 Megawatt neu installiert.
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