Ministerin Gorißen: Der ländliche Raum braucht mehr und nicht weniger Fördermittel des Bundes
Länderappell gegen drastische Kürzung von GAK-Mitteln
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Agrarministerien weiterer Bundesländer appellieren an den Bundeslandwirtschaftsminister, sich für den Erhalt der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) einzusetzen. Die GAK ist das zentrale nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft und zur Entwicklung der ländlichen Räume.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Agrarministerien weiterer Bundesländer appellieren an den Bundeslandwirtschaftsminister, sich für den Erhalt der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) einzusetzen. Die GAK ist das zentrale nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft und zur Entwicklung der ländlichen Räume. Die aktuell vom Bund geplanten massiven Kürzungen hätten enorme finanzielle Auswirkungen für die Länder und ihre eigenen Förderprogramme.
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen: „Der eingebrachte Entwurf des Bundeshaushalt 2024 sieht 293 Millionen Euro weniger Kassenmittel in der so wichtigen Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz GAK vor. Wenn die angedachte GAK-Kürzung so im parlamentarischen Verfahren beschlossen wird, hätte dies erhebliche Folgen für den ländlichen Raum. Ohne genügend GAK-Mittel wird die Umsetzung wichtiger gesellschaftspolitischer Vorhaben erschwert. Dazu gehört der Erhalt zukunftsfähiger, lebenswerter und attraktiver Dörfer, der Ausbau des Ökolandbaus oder die Förderung der Biodiversität und des Klimaschutzes. GAK-Fördergelder machen es auch möglich, Waldschäden im Zuge von Extremwetterereignissen zu beheben. Der ländliche Raum braucht daher mehr und nicht weniger Fördermittel des Bundes.“
Bund sieht aktuell 293 Millionen weniger Kassenmittel für die GAK vor
Am 5. Juli 2023 wurde der Entwurf des Bundeshaushalts 2024 in das Bundeskabinett eingebracht und beschlossen. Dieser sieht für 2024 drastische Kürzungen in der GAK vor. Darüber hinaus würde die Kürzung der GAK-Mittel eine vorgesehene Kofinanzierung von Mitteln der Europäischen Union (EU) schmälern, so dass deutlich weniger eigene Projekte der Länder für gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum und zur Förderung von Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräumen durchgeführt werden könnten.
Die für Agrarpolitik beziehungsweise den ländlichen Raum zuständigen Ministerinnen, Minister und Senatorin der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sich daher in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesagrarminister gewandt und ihre großen Sorgen über die massive Mittelkürzung der GAK zum Ausdruck gebracht.
„Der ländliche Raum und seine Menschen brauchen Verlässlichkeit und dürfen nicht abgehängt werden. Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer sehen mit den geplanten Kürzungen seitens des Bundes die so wichtigen Grundfesten der GAK erschüttert, was durch die bereits erfolgte Herauslösung von erheblichen Mitteln aus der GAK für ein neues Bundesprogramm im Bereich Tierwohl noch verstärkt wird“, so Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen.
Sollte der Entwurf des Bundeshaushalts in der vorliegenden Fassung beschlossen werden, stünden Nordrhein-Westfalen allein im Haushaltsjahr 2024 rund 23 Millionen Euro weniger Bundesmittel bei einer Zuweisung der schlüsselgerechten Maßnahmen in der regulären GAK zur Verfügung.
Die Ministerinnen, Minister und Senatorin der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein appellieren daher an den Bundesminister, sich für den Erhalt der GAK-Mittel einzusetzen. Ziel muss sein, dass die Kürzungen im parlamentarischen Verfahren abgewendet werden. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen appelliert daher auch an die Abgeordneten aller demokratischen Parteien im Bundestag, sich entsprechend den Möglichkeiten im Sinne der nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume für eine Aufstockung der erforderlichen Bundesmittel einzusetzen.
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