Minister Schmeltzer: Ausgaben für Sozialhilfe sind Spiegel des gesellschaftlichen Wandels

Sozialminister fordert Bund zur Entlastung der Kommunen auf

28. Juli 2016

Anlässlich der heute vom Statistischen Landesamt IT.NRW veröffentlichten Zahlen zu den Sozialhilfeausgaben hat Sozialminister Rainer Schmeltzer den Bund zur finanziellen Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Sozialhilfe aufgefordert.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Sozialminister Rainer Schmeltzer hat den Bund zur finanziellen Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Sozialhilfe aufgefordert. Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Zahlen zu den Sozialhilfeausgaben durch das Statistische Landesamt IT.NRW sagte Schmeltzer: „Die steigenden Sozialhilfeausgaben sind ein Spiegel des gesellschaftlichen und demographischen Wandels. Hier ist der Bund dringend gefordert, den Kommunen als Kostenträgern der Sozialhilfe stärker als bisher unter die Arme zu greifen.“

Es wachse die Zahl älterer Menschen, die in früheren Jahren prekär beschäftigt waren, so Schmeltzer weiter. „Damit wächst auch die Zahl derer, die Grundsicherung im Alter benötigen. Hinzu kommt, dass sich die schrittweisen Verschlechterungen im Rentenrecht in geringeren Renten widerspiegeln. Darum brauchen wir jetzt eine umfassende Rentenreform, die auch dieses Problem mit in den Blick nimmt.“ Mit zunehmendem Alter steige zudem das Risiko von Pflegebedürftigkeit. Bei steigenden Pflegekosten seien immer mehr pflegebedürftige Menschen auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen. Und der größte Posten innerhalb der Sozialhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, habe auch seit Jahren den höchsten prozentualen Anstieg: Die Zahl der Menschen mit Behinderungen wachse und damit die Zahl derer, die zur Bewältigung des täglichen Lebens Unterstützung benötigen.

Schmeltzer weiter: „Wir brauchen dringend eine Entlastung der Kommunen statt weiterer Belastungen durch das gerade vom Bundeskabinett beschlossene Dritte Pflegestärkungsgesetz und das Bundesteilhabegesetz.“ Das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderung aus dem System der Sozialhilfe heraus holen und die Leistungen für diese Menschen reformieren soll, sei grundsätzlich ein wichtiger Ansatz im Sinne der Inklusion. „Umso mehr muss sich aber der Bund auch seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung stellen und sich an den Mehrkosten beteiligen, die durch diese Reform anfallen“, sagte Schmeltzer.

Das gleiche gelte für die zahlreichen Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen durch das laufende Gesetzgebungsverfahren zu einem Dritten Pflegestärkungsgesetz. Da die gesetzliche Pflegeversicherung ein „Teilkaskosystem“ sei, bestehe die Gefahr, „dass die geplanten Verbesserungen in der Pflege teilweise auf die Sozialhilfe durchschlagen und letztlich die Soziallasten der Kommunen in die Höhe schrauben“, so Schmeltzer. Auch hier müsse sich der Bund an den Kosten beteiligen, um die Kommunen nicht noch weiter zu belasten.

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