Minister Pinkwart: Wir schaffen mehr Freiräume für Investitionen in Nordrhein-Westfalen

Kabinett billigt Änderungen am Landesentwicklungsplan: Ab Mai können Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge einbringen

19. April 2018

Die Landesregierung gibt den Kommunen mehr Spielraum, damit sie leichter Flächen für Firmenansiedlungen und -erweiterungen sowie für den Wohnungsbau ausweisen können. Dazu hat das Kabinett Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen und bittet nun die Öffentlichkeit um Stellungnahmen und Vorschläge.

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Die Landesregierung gibt den Kommunen mehr Spielraum, damit sie leichter Flächen für Firmenansiedlungen und -erweiterungen sowie für den Wohnungsbau ausweisen können. Dazu hat das Kabinett Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen und bittet nun die Öffentlichkeit um Stellungnahmen und Vorschläge. Die Änderung des LEP ist wesentlicher Bestandteil des Entfesselungspakets II.
 
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir wollen Freiräume schaffen für gute Ideen und Zukunftsinvestitionen in Nordrhein-Westfalen, um den Wachstumsrückstand gegenüber dem Bund aufzuholen. Deshalb geben wir den Kommunen mehr Spielraum bei der Ausweisung von attraktiven Flächen für Wohnen und Gewerbe. Davon profitieren Unternehmen, die sich ansiedeln oder erweitern wollen, und Bauherren, die Wohnraum schaffen wollen. Mit dem überarbeiteten LEP stärken wir ausdrücklich auch die kleinen Ortsteile im ländlichen Raum, denen wir damit bessere Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.“
 
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Investitionen: Der neue LEP soll den Standort Nordrhein-Westfalen attraktiver machen, indem Kommunen leichter Flächen für Ansiedlungen neuer und Erweiterungen bestehender Unternehmen anbieten können.
  • Ländlicher Raum: Ortsteile unter 2000 Einwohner erhalten neue Perspektiven: Betriebe können sich leichter erweitern und ihren Standort verlagern, Flächen für den Wohnungsbau können leichter ausgewiesen werden.
  • Flächen: Auf den Grundsatz, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen auf fünf Hektar zu begrenzen, wird verzichtet. Das erleichtert die rechtssichere Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten. Andere Planungsziele im LEP gewährleisten einen sparsamen Umgang mit Flächen.
  • Windkraft: Um die Akzeptanz für die Erneuerbaren zu erhalten, wird ein planerischer Vorsorgeabstand zu Wohngebieten eingeführt. Soweit im Einklang mit Bundesrecht möglich, sollen Anlagen künftig nur im Abstand von 1500 m zu Wohngebieten geplant werden können.
  • Flughäfen: Alle sechs bisher im LEP genannten Airports gelten nun als landesbedeutsam und können sich entsprechend entwickeln.
  • Rohstoffsicherung: Der Abbau von Rohstoffen wird erleichtert: Der neue LEP eröffnet die Möglichkeit, auf die bisher ausnahmslos vorgegebene Konzentration der Abgrabungsbereiche zu verzichten. Bei besonderen planerischen Konfliktlagen, wie z. B. Sand und Kies, kann aber auch an der bewährten regionalplanerischen Konzentration der Abgrabungsbereiche festgehalten werden. 
Den Weg zur punktuellen Änderung des LEP beschreitet die Landesregierung transparent, beteiligungsorientiert und digital: Von 7. Mai bis 15. Juli 2018 können alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen ihre Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Nach Auswertung und Beratung im Kabinett wird der geänderte LEP dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Je nach Dauer der Beratungen und des Beteiligungsverfahrens dürfte der geänderte Plan im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten.
 
Um den Kommunen schon jetzt Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, hat das Wirtschaftsministerium einen Erlass veröffentlicht, der die Spielräume des derzeit geltenden Rechts mit Blick auf die Neufassung des LEP erläutert und konkretisiert.
 
Der Erlass verdeutlicht, dass Städte, Gemeinden und Regionalplaner
  • durch längere Planungszeiträume höhere Gesamtflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie festlegen können,
  • bereits jetzt in Ortsteilen unter 2000 Einwohnern neue Wohngebiete zumindest für die ansässige Bevölkerung und Gewerbegebiete für die Erweiterung ansässiger Betriebe ausweisen können,
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch isoliert im Freiraum liegende Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen ausweisen können. 
Die beabsichtigten Änderungen des LEP NRW und den LEP-Erlass finden Sie hier: www.landesplanung.nrw.
 
 

Kontakt

Pressekontakt

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Telefon: 0211 61772-204
E-Mail: presse [at] mwide.nrw.de

Bürgeranfragen

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Telefon: 0211 61772-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de