Minister Laumann: Wir stärken die Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Landesregierung beschließt Entwurf des Ausführungsgesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

5. Dezember 2017
phb Karl-Josef Laumann

Die Landesregierung hat heute die Einbringung des Entwurfs des Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (AG-BTHG NRW) in den Landtag beschlossen, welches für eine deutliche Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen sorgen wird. „Mit dem Ausführungsgesetz schaffen wir klare Zuständigkeiten und damit einen einfacheren Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Das stärkt die Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“, erklärte Sozialminister Karl-Josef Laumann.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Landesregierung hat heute die Einbringung des Entwurfs des Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (AG-BTHG NRW) in den Landtag beschlossen, welches für eine deutliche Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen sorgen wird. „Mit dem Ausführungsgesetz schaffen wir klare Zuständigkeiten und damit einen einfacheren Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Das stärkt die Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“, erklärte Sozialminister Karl-Josef Laumann.
 
Wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dass Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen je nach Lebensphase einen einheitlichen Träger für alle Aufgaben der Eingliederungshilfe erhalten. Leistungen sollen wie „aus einer Hand“ erbracht und Schnittstellen vermieden werden. Bereits vorhandene Zuständigkeiten, Strukturen und Angebote finden dabei selbstverständlich Berücksichtigung. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine grundsätzliche Festlegung der beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) als zuständige Träger der Eingliederungshilfe für die Fachleistungen an Menschen mit Behinderungen. Die Kreise und kreisfreien Städte werden grundsätzlich bestimmt als zuständige Träger für die existenzsichernden Leistungen und daneben als Träger der Eingliederungshilfe für Fachleistungen an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zum Abschluss einer allgemeinen Schulausbildung, wenn diese Kinder und Jugendlichen in der Herkunftsfamilie leben.
„Von der inklusiven Jugenddisco über die Unterstützung in der Gemeindeferienfreizeit bis hin zur Schulbegleitung: Wir lassen die Kinder- und Jugendlichen mit Behinderungen in der Verantwortung der Kommunen, die die Lebensräume nah an den Bedürfnissen der Familien gestalten können. Die Landschaftsverbände sorgen dagegen für eine einheitliche Qualität von Leistungen, die in speziellen Einrichtungen erbracht werden – etwa bei der heilpädagogischen Förderung in Kindertagesstätten. Die generelle Zuständigkeit der Landschaftsverbände für Erwachsene in allen Lebenslagen garantiert einen einheitlichen Zugang zu allen Fachleistungen in ganz Nordrhein-Westfalen“, erklärte Laumann.
 
Der Minister verweist darauf, dass in der Verbändeanhörung die grundsätzliche Linie des Gesetzentwurfs mehrheitlich begrüßt worden sei: „Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und die Erhaltung von bewährten Strukturen. Viel Zuspruch fand zugleich das Ziel, diejenigen Schnittstellen zu bereinigen, die den Menschen aufgrund von unklaren Zuständigkeiten in der Vergangenheit das Leben schwer gemacht haben.“
 
Hintergrund des Entwurfs des AG-BTHG NRW ist das im Dezember 2016 beschlossene Bundesteilhabegesetz, das stufenweise in Kraft tritt. Damit ist die Herausführung der Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe beschlossen worden. Die Eingliederungshilfe soll stattdessen zu einer modernen, personenzentrierten Teilhabeleistung fortentwickelt werden. Nordrhein-Westfalen ist das zweite große Flächenland nach Bayern, das zeitnah ein Ausführungsgesetz zum BTHG vorlegt.
 

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