Minister Laumann: Wer suchtkrank ist und auf der Straße lebt, braucht besondere Hilfen
Land fördert Projekte in Bochum, Bonn, Kreis Borken, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Kreis Euskirchen, Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Köln, Kreis Mettmann, Mönchengladbach, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Steinfurt, Kreis Wesel, Wuppertal
Von Bochum bis Wuppertal – landesweit gehen in zunächst 16 Städten und Kreisen Projekte an den Start, die speziell auf obdachlose Menschen mit einer Suchterkrankung zugeschnitten sind.
Von Bochum bis Wuppertal – landesweit gehen in zunächst 16 Städten und Kreisen Projekte an den Start, die speziell auf obdachlose Menschen mit einer Suchterkrankung zugeschnitten sind. „Jeder zweite obdachlose Mensch ist suchtkrank, und die Coronakrise hat Menschen ohne Wohnung zusätzlich hart getroffen“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Sucht ist eine Krankheit, die neben gesundheitlichen auch viele soziale Probleme nach sich zieht. Deshalb ist es wichtig, dass wir gezielt auf diese Menschen zugehen und ihnen passgenaue Beratung und Hilfe anbieten.“
Mit jährlich bis zu zwei Millionen Euro fördert das Gesundheitsministerium die ambulante Suchthilfe insbesondere in Städten mit hoher Wohnungslosigkeit. Träger von Sucht- und Drogenberatungsstellen erhalten Gelder für zusätzliche Personalstellen inklusive Sachkosten. Damit soll insbesondere die aufsuchende Suchtberatung für obdachlose Menschen ausgebaut werden. Außerdem ist eine engere Zusammenarbeit der Suchtberatung mit den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und den mobilen medizinischen Diensten vorgesehen.
Die Suchthilfeprojekte sind der zweite Baustein der 2019 gestarteten Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“. Vorgesehen ist auch die Zusammenarbeit der Suchtberaterinnen und -berater mit den sogenannten „Kümmerern“, die im Rahmen des ersten Bausteins der Landesinitiative eingestellt wurden. Im Zuge einer Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft, die Wohnungen zur Verfügung stellen will, fördert das Land in 20 Städten und Kreisen die Einstellung von Sozialarbeitern und Immobilienfachkräften. Sie sollen sich darum kümmern, dass Menschen ihre Wohnung gar nicht erst verlieren. Und sie sollen wohnungslose Menschen in Wohnraum vermitteln und sie dort auch weiter betreuen.
Für die Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ stehen beträchtliche zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Mittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit sind von 1,85 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 7,1 Millionen Euro im Jahr 2020 erhöht worden.
Allgemeine Informationen zur Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ und die Wohnungslosenstatistik finden Sie hier: www.mags.nrw/hilfe-bei-wohnungslosigkeit, nähere Infos zum Suchthilfeprogramm für wohnungslose Menschen finden Sie hier: https://www.mags.nrw/suchterkrankungen
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