Minister Laumann: Qualitätssicherung und Gewaltprävention in Werkstätten für behinderte Menschen gemeinsam verbessern

Nach nur zwei Monaten haben schon 20 Prozent der Werkstätten für behinderte Menschen die Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention unterzeichnet

25. August 2020
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention in nordrhein-westfälischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) findet trotz der zusätzlichen Herausforderungen durch die Corona-Virus-Pandemie immer mehr Unterzeichner.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention in nordrhein-westfälischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) findet trotz der zusätzlichen Herausforderungen durch die Corona-Virus-Pandemie immer mehr Unterzeichner. Seit dem 22. Juni 2020 können sowohl Werkstätten, Werkstatträte als auch Interessenvertretung der Mitarbeitenden sowie WfbM-Frauenbeauftragte der Vereinbarung beitreten. Bis heute haben bereits fast 20 Prozent der Werkstattgeschäftsführungen und Werkstatträte in Nordrhein-Westfalen ihren Beitritt erklärt.
 
 „Ich bin sehr zufrieden, mit der großen Zahl von Unterzeichnern – und das in nur zwei Monaten“, sagt Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann. „Ich wünsche mir aber natürlich einen nahezu vollständigen Beitritt aller nordrhein-westfälischen Werkstatten samt den Interessenvertretungen.“
 
Gemeinsames Ziel der Vereinbarung ist die Verbesserung der Gewaltprävention sowie die Qualitätssicherung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Vereinbarung liegt ein gemeinsames Menschenbild zugrunde, das die Verschiedenheit von Menschen als normal und als Bereicherung des menschlichen Lebens sowie des Zusammenlebens von Menschen sieht. Dies entspricht auch den Grundsätzen der UN-Behinderten­rechtskonvention (UN-BRK).
 
Mit dem Beitritt erklären sich die Akteure in den Werkstätten damit einverstanden, dass sie binnen eines Jahres den Prozess für die Erarbeitung eines gemeinsamen Leitbildes, eines Gewaltpräventions- und Qualitätssicherungskonzeptes beginnen – sofern diese noch nicht vorhanden sind. Sollten Konzepte bereits vorhanden sein, so sind diese auf erforderliche Ergänzungen hin zu überprüfen und entsprechend zu ergänzen beziehungsweise zu überarbeiten.
 

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