Minister Laumann: Erneut schnelle und praktische Hilfen für Menschen, die im Winter ohne Wohnung und Obdach sind

Landesregierung stellt Kältehilfen bereit und erhöht die Mittel zum besonderen Schutz von Mädchen und jungen Frauen

29. November 2021
Bild auf dem eine Pflegerin die Hände einer älteren Frau streichelt

Für die kalte Jahreszeit stellt die Landesregierung im Rahmen der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ 340.000 Euro zum Schutz von Menschen ohne Wohnung und Obdach in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Für die kalte Jahreszeit stellt die Landesregierung im Rahmen der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ 340.000 Euro zum Schutz von Menschen ohne Wohnung und Obdach in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Zusätzlich werden die Mittel zum besonderen Kälteschutz von Mädchen und jungen Frauen gegenüber dem letzten Jahr um 60.000 Euro aufgestockt. Damit stehen in diesem Jahr insgesamt 400.000 Euro für Schutzmaßnahmen zur Verhinderung gesundheitlicher und coronabedingter Beeinträchtigungen in der kalten Jahreszeit zur Verfügung.

„Wenn Menschen in der kalten und unter Pandemiebedingungen zusätzlich belastenden Jahreszeit auf der Straße leben, ist es wichtig, dass wir uns um sie kümmern und ihnen helfen. Gerade in Großstädten wird Wohnungs- und Obdachlosigkeit vielfach sichtbar.  Und sie betrifft auch Mädchen und junge Frauen, die wir nicht aus dem Blick verlieren dürfen und besonders schützen müssen.  Deswegen stellen wir in diesem Jahr erneut wieder schnelle und praktische Hilfen bereit und erhöhen zudem noch die finanziellen Mittel“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Mehr als 100 freie Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe aus allen Teilen des Landes stehen bereit, um auch in diesem Winter das Hilfspaket des Landes in einem zügigen Verfahren zu erhalten und zu verteilen. Damit können dann beispielsweise Schlafsäcke und Rucksäcke beschafft, aber auch Desinfektions-und Schutzmittel oder haltbare Lebensmittel an Menschen, die auf der Straße leben, verteilt werden. Darüber hinaus ist es nach wie vor möglich, dass das Land für eine warme Übernachtung zum Beispiel beheizte größere Zelte finanziert, in denen die entsprechenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln des Infektionsschutzes eingehalten werden können.

Minister Laumann appelliert in diesem Zusammenhang auch an alle wohnungs- und obdachlosen Menschen, sich impfen zu lassen: „Nehmen Sie die vorhandenen niedrigschwelligen Impfangebote in den Kreisen und Städten an. Mit einem vollständigen Impfschutz kommen Sie sicherer durch den Winter. Die Angebote stehen sowohl für die Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung zur Verfügung.“

Koordinator und Ansprechpartner für Rückfragen:

Herr Andreas Sellner, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel. 0221 / 20 10 248, E-Mail. Andreas.Sellner@caritasnet.de

Zum Hintergrund:
Im Winter 2018/2019 hatte das Land für Kältehilfen erstmals 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bereits im Folgejahr wurden die Mittel auf 200.000 Euro erhöht. Im Frühjahr 2020 wurde ein Notfallpaket zur Soforthilfe in Höhe von 500.000 Euro zur Versorgung von obdachlosen Menschen während der Coronakrise bereitgestellt. Damit wurden sie über die freien Träger der Wohnungslosenhilfe mit dem Lebensnotwendigsten wie beispielsweise Lebensmitteln, Essensgutscheinen, Hygieneartikeln oder Kleidung versorgt. Im Winter 2020/2021 wurden 340.000 Euro Kältehilfen zur Verfügung gestellt.

Seit dem Haushalt 2018 wurden die Fördermittel zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit von 1 Million Euro jährlich auf 7,16 Millionen Euro aufgestockt.

 

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