Minister Laumann: „Erneut schnelle und praktische Hilfen für Menschen, die bei heißen Temperaturen ohne Wohnung und Obdach sind“

Für Sonnenmilch und Co.: Land stellt 250.000 Euro für Sommerhilfen zur Verfügung

28. Juni 2023
Karl-Josef Laumann

Hitzschlag, Sonnenbrand und Dehydration: Menschen ohne Dach über dem Kopf sind den immer häufiger auftretenden Hitzewellen im Sommer besonders ausgesetzt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Hitzschlag, Sonnenbrand und Dehydration: Menschen ohne Dach über dem Kopf sind den immer häufiger auftretenden Hitzewellen im Sommer besonders ausgesetzt. Deswegen stellt das Sozialministerium auch in diesem Jahr 250.000 Euro zum Schutz von Menschen ohne Wohnung und Obdach in der warmen Jahreszeit zur Verfügung. Damit können die Träger der Wohnungslosenhilfe Sonnensegel, Zelte, Sommerschlafsäcke, Trinkflaschen, Wasser und Sonnenschutzmittel beschaffen und an Menschen verteilen, die auf der Straße leben. Mehr als 100 freie Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe aus allen Teilen des Landes stehen bereit, um auch in diesem Sommer das Hilfspaket in einem zügigen Verfahren zu erhalten und zu verteilen. Im letzten Jahr hatte das Sozialministerium die Sommerhilfen erstmals zur Verfügung gestellt.

„Neben Kindern, alten Menschen und Schwangeren leiden Menschen, die auf der Straße leben besonders unter den hohen Temperaturen im Sommer. Denn sie sind der Hitze und der Sonne ohne Schutz ausgesetzt und haben zudem oft eine schlechte gesundheitliche Verfassung. Daher freue ich mich, dass wir die Wohnungslosenhilfe vor Ort auch in diesem Sommer unbürokratisch unterstützen können“, erklärte Sozial- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Das Verfahren ist analog zu den Kältehilfen im Winter, mit denen jedes Jahr beispielsweise Thermoschlafsäcke beschafft werden können: Freie Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe aus allen Teilen des Landes können in einem zügigen und unkomplizierten Verfahren Mittel aus diesem Hilfspaket erhalten, um den wohnungs- und obdachlosen Menschen vor Ort zu helfen.

Koordinator und Ansprechpartner für Rückfragen ist

Andreas Sellner, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel. 0221 / 20 10 248, E-Mail: Andreas.Sellner@caritasnet.de

Zum Hintergrund

Mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) seit Juni 2019 die Kommunen und freien Träger der Wohnungslosenhilfe bei ihrer Aufgabe, sich um wohnungslose Menschen zu kümmern. Dafür sind die Landesmittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit erheblich aufgestockt worden: von 1,85 Millionen Euro im Jahr 2018 auf insgesamt 7,1 Millionen Euro im Jahr 2020. Durch den zusätzlichen Einsatz von Fördermitteln der EU stehen im Jahr 2023 insgesamt rund 15,66 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung.

Ein zentraler Baustein der Landesinitiative sind die sogenannten „Kümmerer“-Projekte, die sich seit März 2022 auf insgesamt 48 Kreise und kreisfreie Städte verteilen. Bis dato haben knapp 7.600 Menschen durch die Landesinitiative ein neues Zuhause gefunden.

Informationen zur Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ finden Sie hier.

Bezogen auf den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz unterstützt die Landesregierung die Kommunen und die Einrichtungen des Gesundheitswesens und hat landesübergreifende Maßnahmen ergriffen. Hierzu hat die Landesregierung am LZG.NRW eine Landeskoordinierungsstelle eingerichtet die die Kommunen berät und begleitet. Das LZG.NRW arbeitet zudem aktuell mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren aus dem Gesundheits- und Pflegewesen an Muster-Hitzeschutzplänen für Krankenhäuser und stationäre Pflege- und Wohneinrichtungen. Weiter richtet das Gesundheitsministerium ein behörden- und organisationsübergreifendes zentrales Netzwerk für den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz auf Landesebene mit den maßgeblichen Akteurinnen und Akteuren von Behörden, Verbänden und Organisationen des Gesundheits- und Pflegewesens ein. Das zentrale Netzwerk tauscht sich fachübergreifend aus und plant übergeordnete Maßnahmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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