Minister Laumann: „Bund muss alle Maßnahmen ergreifen, um Arzneimittelknappheit anzugehen!“
Nordrhein-Westfalen profitiert davon, dass das Land der Vor-Ort-Apotheke in der Vergangenheit immer den Rücken gestärkt hat
Aufgrund der aktuell angespannten Versorgungslage bei bestimmten Kinderarzneimitteln fordert Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann den Bund auf, alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen auszuschöpfen, um die Versorgungssituation kurzfristig zu verbessern.
Aufgrund der aktuell angespannten Versorgungslage bei bestimmten Kinderarzneimitteln fordert Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann den Bund auf, alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen auszuschöpfen, um die Versorgungssituation kurzfristig zu verbessern.
„Aus gutem Grund ist es Aufgabe des Bundes, für Sicherheit bei der Versorgung mit Arzneimitteln zu sorgen, denn: Versorgungsengpässe sind nun einmal in der Regel nicht regional begrenzt. Das sehen wir aktuell ganz deutlich. Und wir merken auch: Die Krankheitswelle ist derzeit insbesondere bei Kindern höher als zu dieser Jahreszeit üblich. Darunter leidet mittlerweile auch unsere Infrastruktur, z.B. Kindergärten, Schulen, ÖPNV. Die medizinische Versorgung der Kinder muss absolute Priorität haben. Die Versorgungslage mit Arzneimitteln ist speziell vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage sehr angespannt. Die heute von Minister Lauterbach angekündigte höhere Vergütung von Arzneimitteln für Kinder hilft zwar mittelfristig, doch wir müssen auch kurzfristig handlungsfähig werden. Deswegen habe ich Minister Lauterbach aufgefordert, einen Versorgungsmangel festzustellen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Durch die Feststellung des Versorgungsmangels nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz ist es den Behörden der Bundesländer möglich, zum Beispiel dem pharmazeutischen Großhandel auf Antrag zu gestatten, Arzneimittel auf Vorrat nach Deutschland zu importieren, die nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sind.
Sofern ein bestimmtes Fertig-Arzneimittel wie etwa Fiebersaft vor Ort in einer Apotheke nicht zur Verfügung steht, können Apotheken bestimmte Arzneimittel nach Rücksprache mit dem rezeptausstellenden Arzt selbst herstellen. Dies sieht eine Vereinbarung des Bundesgesundheitsministeriums mit dem GKV-Spitzenverband vor.
Minister Laumann: „Ich habe die Kassen und Apothekerverbände bereits gebeten, die vorhandenen Möglichkeiten vor dem Hintergrund der aktuellen Situation voll auszuschöpfen. Oft ist dies bereits gängige Praxis. Die Arztpraxen und Apotheken haben in der Coronapandemie gemeinsam bereits viel geleistet. Ich bin sicher, dass sie auch diese herausfordernde Situation meistern. Wir profitieren heute davon, dass Nordrhein-Westfalen der Vor-Ort-Apotheke in der Vergangenheit immer den Rücken gestärkt hat. Dieser Unterstützung können sich die Apothekerinnen und Apothekern auch weiter sicher sein.“
Allgemeine Informationen:
Die Beobachtung der Versorgungslage, die wissenschaftliche Bewertung der Versorgungsrelevanz sowie die Kommunikation mit den betroffenen pharmazeutischen Unternehmen ist nach Arzneimittelgesetz (AMG) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt, da Lieferengpässe in der Regel nicht regional begrenzt sind.
Die Ursachen für Lieferengpässe sind in der Regel unerwünschte und unvorhersehbare Ereignisse. Die einzelnen Gründe sind vielfältig, liegen grundsätzlich bei den Arzneimittelherstellern oder deren Zulieferern (z.B. Wirkstoffhersteller) und sind unabhängig von deren Standorten. Auch ein deutlich erhöhter Verbrauch bzw. eine stark erhöhte Nachfrage kann zu Lieferengpässen führen (z.B. bei einem starken Anstieg grippaler Infekte). Informationen über die aktuellen Lieferengpässe finden Sie hier.
Kontakt
Pressekontakt
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Telefon: | 0211 855-3118 |
---|---|
E-Mail: | Presse [at] mags.nrw.de |