Lockdown in Schlachtbetrieb: Keine Gefahr für die Versorgung und die Lebensmittelsicherheit

Staatssekretär Dr. Bottermann: „Mögliche Infektionsketten müssen konsequent unterbunden werden, damit die Lebensmittelkette weiterhin funktioniert“

18. Juni 2020
phb Metzger, Fleisch

Das Landwirtschaftsministerium sieht keinen Anlass zur Sorge einer eingeschränkten Versorgungssicherheit aufgrund der Corona-bedingten Schließung eines großen Schlachtbetriebes im Kreis Gütersloh.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Landwirtschaftsministerium sieht keinen Anlass zur Sorge einer eingeschränkten Versorgungssicherheit aufgrund der Corona-bedingten Schließung eines großen Schlachtbetriebes im Kreis Gütersloh. „Natürlich bringt ein Stillstand des bundesweit größten Schlachtbetriebes die gewohnten Abläufe in der Lebensmittelkette ins Stocken, aber Versorgungsengpässe sind derzeit nicht zu befürchten“, sagte Dr. Heinrich Bottermann in Düsseldorf.
 
Höchste Priorität hat die Eindämmung des lokalen Ausbruchsgeschehens und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Zugleich müssen die Ursachen für die rasche Ausbreitung gefunden werden und geeignete Maßnahmen zur Eindämmung führen“, so Bottermann. Aufgrund der auch überregionalen Bedeutung des Schlachtbetriebes müsse es das Ziel sein, den Schlachtbetrieb wieder zeitnah zu ermöglichen, sobald Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Quarantäne wiederholt negativ getestet wurden.
 
Derweil müssen das Unternehmen und die sie beliefernden Landwirtinnen und Landwirte alternative Schlachtkapazitäten finden. Eine gewisse Zeit können Tiere über die normale Mastdauer hinaus in den Betrieben gehalten werden. „Sollten Produktionsengpässe über einen längeren Zeitpunkt andauern, erhöht sich der Druck in den Betrieben, was sich negativ auf den Tierschutz auswirken könnte“, erläutert Bottermann weiter.
 
Das Ministerium stellt erneut klar, dass es weiterhin keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Corona-Virus über Lebensmittel, hier konkret über Fleischprodukte, übertragen werden kann. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung sind bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über einen Übertragungsweg über Lebensmittel bekannt.
 
Staatssekretär Bottermann appelliert an die Schlachtwirtschaft, potentiellen Schwachstellen konsequent nachzugehen, die eine Ausbreitung des Virus begünstigen könnten. „Offenbar findet das Virus in Zerlegebetrieben geeignete Rahmenbedingungen für eine Ausbreitung vor. Mögliche Infektionsketten müssen konsequent aufgeklärt und unterbunden werden, damit die Lebensmittelkette weiterhin funktioniert“, so Bottermann.
 
Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium erwartet von der Schlachtwirtschaft die Erarbeitung und Abstimmung weiterer Verfahren und Vorsorgemaßnahmen zur Reduzierung der Gefahr weiterer Corona-Ausbreitungen. Eine Maßnahme hatte die Bundesregierung bereits angekündigt: Demnach soll das Schlachten und Zerlegen in großen Schlachtbetrieben ab dem 1. Januar 2021 nur noch durch angestellte Beschäftigte möglich sein.
 
Staatssekretär Bottermann hält es für zwingend erforderlich, die aktuellen Fragen zur Schlachtwirtschaft eng einzubinden in die Überlegungen zur Gestaltung der Nutztierhaltung: „Wir verfolgen hier in Nordrhein-Westfalen mit unserer Strategie einer nachhaltigen Nutztierhaltung einen klaren Zukunftspfad. Dieser muss in der gesamten Kette, vom Acker bis zum Teller, gedacht und gestaltet werden. Am Ende stehen die übergeordneten Ziele der Versorgung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, die zu fairen Preisen und unter Wahrung von Umwelt- und Tierschutzstandards erzeugt wurden.“
 
 

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