Landesregierung veröffentlicht Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2022
Neue Rahmenvorgaben schaffen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stärkung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen
Nach einem zweijährigen Überarbeitungsprozess hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales heute den Krankenhausplan 2022 für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Nach einem zweijährigen Überarbeitungsprozess hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales heute den Krankenhausplan 2022 für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Bei der Erstellung des neuen Plans haben die Akteure des nordrhein-westfälischen Krankenhauswesens im sogenannten „Landesausschuss für Krankenhausplanung“, dem unter anderem die Krankenhausgesellschaft, die Krankenkassen sowie die Ärztekammern angehören, intensiv mitgewirkt.
Alle Entscheidungen zur konkreten Umsetzung der Vorgaben des Krankenhausplans in den Regionen Nordrhein-Westfalens werden durch sogenannte regionale Planungskonzepte erfolgen. Das Verfahren für diesen Prozess wird derzeit vorbereitet.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Unser Leitsatz lautet: Die Strukturen müssen für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Strukturen. Es geht am Ende um eine verlässliche und hochwertige Krankenhausversorgung für die Menschen in unserem Bundesland – in den Ballungsräumen ebenso wie in den ländlichen Regionen. Ich freue mich, dass wir auf dieser Basis ein Einvernehmen im Landesausschuss für Krankenhausplanung erzielt haben. Das ist die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Plans in den Regionen – zum Wohle der Patientinnen und Patienten.“
Der neue Krankenhausplan ermöglicht es dem Land künftig, die Krankenhausstrukturen aktiver zu gestalten. Dazu erfolgt eine Planung auf der Basis konkreter Fallzahlen über sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen in Verbindung mit Qualitätsvorgaben. So lässt sich eine bessere Koordination und Kooperation zwischen den Krankenhäusern mit einer Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung verbinden. Der Krankenhausplan gibt zudem vor, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss.
Das Verfahren zur Umsetzung der neuen Vorgaben in den Regionen Nordrhein-Westfalens durch sogenannte regionale Planungskonzepte wird derzeit vorbereitet. Auch hier ist es dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wichtig, alle wesentlichen Akteure einzubinden, um ein möglichst breites Einvernehmen zu erreichen. Der neue Krankenhausplan ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter https://www.mags.nrw/aktueller-krankenhausplan-nordrhein-westfalen abrufbar.
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