Landesregierung verlängert Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“

Minister Laumann: Kein Kind sollte aufgrund der finanziellen Situation des Elternhauses vom Mittagessen in Schule oder Kita oder von Klassenfahrten ausgeschlossen sein

22. Juni 2023
Bild Schüler vor Tafel

Mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit” fördert die Landesregierung auch in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 erneut die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit” fördert die Landesregierung auch in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 erneut die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Auch ein Kostenzuschuss für Klassenfahrten ist möglich. Dafür stellt die Landesregierung jährlich eine Million Euro bereit.

Sozialminister Laumann: „Von den Preissteigerungen der letzten Monate sind ganz besonders die einkommensschwachen Haushalte betroffen. Sie müssen einen Großteil ihres ohnehin schon niedrigen Einkommens zur Deckung ihres Grundbedarfs ausgeben. Die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise bringen immer mehr Menschen an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Deswegen unterstützen wir Familien mit geringen finanziellen Mitteln auch weiterhin. Für Kinder und Jugendliche ist der Kontakt zu Gleichaltrigen wichtig. Kein Kind sollte aufgrund der finanziellen Situation des Elternhauses von Mittagessen in Schule oder Kita oder von Klassenfahrten ausgeschlossen sein.”

Im Schuljahr 2022/23 konnten über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit” rund 920 Kinder und Jugendliche an der gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und 60 Kinder bei der Teilnahme an einer Klassenfahrt finanziell unterstützt werden.

Die Landesregierung hat es sich zur langfristigen Aufgabe gemacht, Armut zu verhindern, Härten abzufedern, Wege aus der Armut zu ermöglichen und Benachteiligung und Diskriminierung zu vermeiden. Mit der Konferenz gegen Armut am 14. Dezember 2022 wurde dieser langfristig angelegte Prozess intensiviert. Die Verlängerung des Härtefallfonds stellt hierbei einen wichtigen Schritt dar.

Die Anträge sind für das jeweilige Schuljahr beziehungsweise Kindergartenjahr von den Eltern bei der zuständigen Gemeinde möglichst bis zum 31. August 2023 zu stellen. Voraussetzung für die Unterstützung aus dem Fonds ist, dass Familien trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen zum Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit” finden Sie unter: https://www.mags.nrw/haertefallfonds

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