Landesregierung verbessert Rahmenbedingungen für Alltagsunterstützer
Neben rechtlichen Erleichterungen hilft künftig ein „Angebotsfinder“ im Internet bei der Suche nach den passenden Angeboten
Mit den Änderungen der einschlägigen „Anerkennungs- und Förderungsverordnung“ (AnFöVO) soll künftig das Anerkennungsverfahren vereinfacht und die Etablierung neuer Angebote erleichtert werden.
Hilfe im Haushalt, beim Putzen, Einkaufen oder Behördengang können pflegebedürftigen Menschen das Leben in den eigenen vier Wänden erleichtern und dazu beitragen, die Anforderungen des Alltags besser zu bewältigen. Die Landesregierung möchte den Ausbau solcher Angebote weiter voranbringen und hat deshalb in der heutigen Kabinettssitzung (8. Januar 2019) wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht.
„Niedrigschwellige Angebote können die Versorgung durch anerkannte Pflegedienste und pflegende Angehörige sinnvoll ergänzen. Je mehr Angebote existieren, desto größer ist die Auswahl und damit die Möglichkeit, ein passendes Angebot zu finden“, sagt Gesundheits- und Pflegeminister Karl-Josef Laumann.
Mit den Änderungen der einschlägigen „Anerkennungs- und Förderungsverordnung“ (AnFöVO) soll künftig das Anerkennungsverfahren vereinfacht und die Etablierung neuer Angebote erleichtert werden. So werden die Anforderungen an die Qualifizierung der Leistungserbringer sowie die erforderlichen Nachweise für die Anerkennung deutlich reduziert. Vom Land geförderte Servicestellen sollen zudem die Angebote fachlich begleiten und die Bürgerinnen und Bürger informieren. Laumann: „Wir wollen weg von strikter Steuerung. Angebote sollen sich entwickeln können. Das ist in dieser Form einzigartig und macht Nordrhein-Westfalen einmal mehr zum Vorreiter in Deutschland.“
Zudem stellt das Gesundheitsministerium ein Suchportal, den „Angebotsfinder“, im Internet zur Verfügung. Minister Laumann: „Die Online-Suche hilft pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen dabei, Angebote in der Nähe zu finden. Mit wenigen Klicks bietet es Informationen zu anerkannten Unterstützungsangeboten in Nordrhein-Westfalen. Wenn ein geeignetes Angebot gefunden ist, kontaktiert man die Pflegekasse hinsichtlich der Finanzierung.“ Den Angebotsfinder des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales finden Sie unter: url.nrw/Angebotsfinder
Neu ist, dass das Landesrecht neben den in diesem Angebotsfinder aufgeführten Angeboten nun auch Dienstleistungen von privaten Haushaltshilfen angemessen berücksichtigt. Dies sind Personen, die unmittelbar im Haushalt beschäftigt werden – als Minijobber oder im Rahmen eines normalen Beschäftigungsverhältnisses. So wie bisher bereits ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe bedürfen diese Haushaltshilfen künftig keines langwierigen formalen Anerkennungsverfahrens. Voraussetzung ist jedoch, dass das Sozialversicherungsrecht beachtet wird und bestimmte Kenntnisse vorliegen.
Hintergrund
Die Pflegeversicherung stellt für die Inanspruchnahme der Unterstützungsangebote im Alltag einen Geldbetrag von bis zu 125 Euro monatlich zur Verfügung – den sogenannten Entlastungsbetrag. Voraussetzung ist eine Anerkennung der Angebote durch das Land. Zuständig hierfür sind die Kreise und kreisfreien Städte. Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 2.400 offizielle Angebote.Kontakt
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