Land unterstützt erneut Projekte und Vorhaben von bürgerschaftlich Engagierten mit zwei Millionen Euro
Kleinstförderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ startet am 1. April
Bürgerschaftlich Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. April 2022 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen.
Bürgerschaftlich Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. April 2022 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das im vergangenen Jahr erstmals aufgelegte Förderprogramm erneut zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können auch in dieser Förderperiode bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden. Das Schwerpunktthema lautet wieder „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“. Die Antragsstellung erfolgt über das Online-Förderportal „engagementfoerderung.nrw“.
Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, sagte: „Ich freue mich, dass die Engagierten in Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr eine zusätzliche Unterstützung erhalten und kleinere Projekte und Vorhaben umsetzen können. Bewusst habe ich mich dafür entschieden, das Schwerpunktthema ‚Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben‘ aus dem vergangenen Jahr auch für 2022 auszuloben.“ Staatssekretärin Milz betonte: „Der Krieg in der Ukraine und die Notlage der Menschen erschüttern uns alle zutiefst. Viele von uns haben das Bedürfnis zu helfen und möchten sich engagieren. Auch in Nordrhein-Westfalen suchen Menschen Zuflucht. Über das Förderprogramm können Engagierte, Initiativen und zivilgesellschaftliche Organisationen daher im Sinne des Schwerpunktthemas auch solche Vorhaben umsetzen, welche die Gemeinschaft und das Miteinander vor Ort stärken und Geflüchteten ein Ankommen in der neuen Nachbarschaft erleichtern sollen.“
Antragsstellende, die ihre Maßnahmen im vergangenen Jahr nicht wie geplant umsetzen konnten, haben zudem erneut die Gelegenheit, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Umsetzung des Förderprogramms übernehmen wieder die 54 Kreise und kreisfreien Städte. Sie kümmern sich um die Bearbeitung der Anträge in ihrem Kreis- bzw. Stadtgebiet. Informationen und hilfreiche Tipps zum Förderverfahren sind zu finden auf: www.engagiert-in-nrw.de
Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen hatten im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses den Bedarf an zusätzlichen Förderzugängen, insbesondere Programmen der Kleinstförderung, geäußert.
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