Land und Jägerschaft setzen sich für verstärkten Schutz von Rebhühnern ein
In Deutschland steht das Rebhuhn auf der „Roten Liste“ der gefährdeten Arten. Nordrhein-Westfalen gehört zu den wenigen Bundesländern mit einem stärkeren Bestand.
Das Rebhuhn zählt zu den noch wenigen heimischen Hühnervogelarten und ist sogar die einzige, die ganzjährig in Nordrhein-Westfalen in freier Wildbahn lebt. Der Charaktervogel lebt besonders gern in Landschaften mit offenen Feldern, Wiesen und strukturreichen Brachen etwa mit Blühstreifen. In Deutschland steht das Rebhuhn auf der „Roten Liste“ der gefährdeten Arten. Nordrhein-Westfalen gehört zu den wenigen Bundesländern mit einem stärkeren Bestand. Damit das Rebhuhn auch weiterhin heimisch bleibt und seine Bestände sich erholen, verlängert die Landesregierung die Vereinbarung zur Schonzeitregelung für das Rebhuhn mit der nordrhein-westfälischen Jägerschaft: Diese Vereinbarung haben am Montag, 16. Dezember, Ministerin Silke Gorißen und die Präsidentin des Landesjagdverbandes NRW, Nicole Heitzig, unterzeichnet.
Ministerin Gorißen: „Das Rebhuhn gehört zu den gefährdeten Brutvögeln in Deutschland. Es ist ganzjährig, vorwiegend auf offenen Flächen, Wiesen und Bracheflächen zu finden. Gemeinsam mit der nordrhein-westfälischen Jägerschaft setzen wir uns für den verstärkten Schutz dieser Art ein. Unsere Jägerinnen und Jäger haben die wichtige Aufgabe, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu sichern – das leisten sie mit hohem Engagement und sie unterstützen hierbei auch die Landwirtschaft.“
Die Jägerschaft hilft Landwirten unter anderem bei der Anlage von Brachen im Revier und schützt die Rebhuhngelege durch die Bejagung von Prädatoren. So setzen sich Jägerinnen und Jäger in besonderem Maße dafür ein, dass sich der Rebhuhnbestand wieder erhöht und die Biodiversität geschützt wird. Schon seit mehreren Jahren gilt eine ganzjährige Schonzeit des Rebhuhns – die neue Vereinbarung bekräftigt das gemeinsame Ziel, die Rebhuhnbestände in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen. Eine Aufhebung der Schonzeit wäre erst dann möglich, wenn wieder mehr als vier Brutpaare auf 100 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche leben.
Rebhühner dürfen also weiterhin ganzjährig nicht bejagt werden. Neben der ganzjährigen Schonzeit sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, damit sich der Lebensraum für Rebhühner in Nordrhein-Westfalen nachhaltig verbessert. Mit dem regelmäßigen Monitoring der Bestände haben die Jägerinnen und Jäger die Entwicklung des Rebhuhns genau im Blick.
Nicole Heitzig, Präsidentin des Landesjagdverbandes NRW: „Das Rebhuhn gehört zu den großen Verlierern in der Kulturlandschaft. Bejagt wird es schon lange nicht mehr. Stattdessen verbessern wir die Lebensräume in unseren Revieren, und zwar gemeinsam mit den Landwirten. Davon profitieren auch andere seltene Arten und es macht Freude. Gelegentlich erzählen mir Revierinhaber von ihren Erfolgen bei der Hege. Die Begeisterung, die sie dabei ausstrahlen, ist ansteckend.“
Rebhühner brauchen mehr geschützten Lebensraum: Blühstreifen an Äckern, kleine Flächen, auf denen Ackerkulturen länger stehen gelassen werden, oder die Pflanzung von Hecken, damit Rebhühner mehr Nahrung und mehr Deckung vor natürlichen Feinden finden, sind wichtige Bausteine. Füchse und andere Beutegreifer sind natürliche Feinde des Rebhuhns, insbesondere der invasive Waschbär, der sich in den vergangenen Jahren landesweit verbreitet hat. Indem Jägerinnen und Jäger solche natürlichen Feinde der Rebhühner bejagen, die nicht gefährdet sind oder sogar zu den invasiven, sich stark ausbreitenden Arten gehören, leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von gefährdeten Populationen.
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