Land entlastet Schausteller – Weniger Kosten und weniger Bürokratie

Ministerin Neubaur: Wir entlasten die, die uns auf Volksfesten zusammenbringen

26. April 2024
phb Kirmes Volksfest

Nordrhein-Westfalen ist ohne Schausteller nicht vorstellbar. Mit der Rheinkirmes in Düsseldorf und der Cranger Kirmes in Herne sind hier einige der größten und ältesten Volksfeste Deutschlands zuhause. Kirmes, Schützenfeste, Weihnachtsmärkte sind Touristenmagnete und bedeutender Wirtschaftsfaktor zugleich.

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Nordrhein-Westfalen ist ohne Schausteller nicht vorstellbar. Mit der Rheinkirmes in Düsseldorf und der Cranger Kirmes in Herne sind hier einige der größten und ältesten Volksfeste Deutschlands zuhause. Kirmes, Schützenfeste, Weihnachtsmärkte sind Touristenmagnete und bedeutender Wirtschaftsfaktor zugleich.

Das Schaustellergewerbe hat in der Corona-Pandemie stark gelitten. Das Land will die Branche nun finanziell und bürokratisch entlasten und hat deshalb eine Lockerung der Auslegung des Bundesgaststättengesetzes ermöglicht. Bisher müssen Kirmesstandbetreiber zum Ausschank alkoholischer Getränke für jede Veranstaltung in jeder Kommune bei den Ordnungsbehörden eine Erlaubnis beantragen, verbunden mit einer Gebühr. Das ist für die Betreiber finanzieller und vor allem bürokratischer Aufwand. In Zukunft müssen Schaustellende mit einer Reisegewerbekarte, die den Ausschank von Alkohol ausdrücklich erlaubt, den Ausschank dessen nicht noch zusätzlich in jeder Kommune einzeln von den Ordnungsbehörden gestatten lassen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Karussellfahren, Zuckerwatte, Gemeinschaft – Es sind die Schausteller, die Menschen ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Die dafür sorgen, dass wir auch in schweren Zeiten abschalten können. Außerdem ist das Gewerbe wichtiger Standort-, Tourismus und Wirtschaftsfaktor für Nordrhein-Westfalen: Grund genug, die Branche zu unterstützen. Ich bin den demokratischen Fraktionen im Landtag dankbar für ihren Antrag. Das Wirtschaftsministerium hat umgehend einen Erlass auf den Weg gebracht, der dafür sorgt, dass der zusätzliche Antrag und die Gebühren wegfallen. Gemeinsam mit den Kommunen gehen wir jetzt in die Abstimmung zur Umsetzung.“

Künftig wird auch in Nordrhein-Westfalen der Besitz einer Reisegewerbekarte für den Ausschank von Alkohol auf vorübergehenden Veranstaltungen genügen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Bürokratieabbau ist Detailarbeit. Genau auf diese Weise kommen wir hier wieder ein kleines Stück voran: Uns erreicht ein konkreter Hinweis, der aufgenommen und dann schnell bearbeitet wird. Ein kleiner Schritt für die Verwaltung, eine große Entlastung für die Schaustellerbranche.“

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