Jetzt bewerben für den GRÜNDERPREIS NRW 2015: 20.000 Euro Preisgeld

14. Juni 2015
Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Klaus Neuhaus, Vorsitzender des Vorstands der NRW.BANK

Zum vierten Mal loben das Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK den GRÜNDERPREIS NRW aus. Mit Preisgeldern von insgesamt 20.000 Euro werden Geschäftsideen ausgezeichnet, die sowohl erfolgreich als auch innovativ sind.

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Zum vierten Mal loben das Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK den GRÜNDERPREIS NRW aus. Mit Preisgeldern von insgesamt 20.000 Euro werden Geschäftsideen ausgezeichnet, die sowohl erfolg-reich als auch innovativ sind. Bewerben können sich junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die in den Jahren 2010 bis 2013 in Nordrhein-Westfalen ein Unternehmen gegründet oder als Nachfolger übernommen haben. Auch Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Berufsrückkehrern - ob Vollerwerbs- oder Nebenerwerbsgründungen - sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen nicht mehr als 50 Beschäftigte haben und höchstens zehn Millionen Euro im Jahr umsetzen. Die Bewerbungsfrist beginnt am 15. Juni 2015 und endet am 21. August 2015.

„Nordrhein-Westfalen verfügt über ein enormes Wachstumspotenzial. Dieses Potenzial müssen wir nutzen und junge Unternehmerinnen und Unternehmer in ihren Gründungsvorhaben unterstützen. Denn Neugründungen schaffen Arbeitsplätze und stärken NRW als Wirtschaftsstandort. Mit dem Gründerpreis wollen wir Gründerinnen und Gründer fördern und motivieren, ihren Weg weiter zu gehen“, sagte Wirtschaftsminister Garrelt Duin.

Die Sieger ermittelt eine Fachjury unter Vorsitz von Prof. Dr. Friederike Welter, Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn. Ausschlaggebend für die Bewertung sind der wirtschaftliche Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Auch die Unternehmensphilosophie fließt mit ein, etwa Ansätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Übernahme ökologischer Verantwortung oder soziales und gesellschaftliches Engagement.

Die Preisgelder (1. Platz: 10.000 Euro, 2. Platz: 6.000 Euro, 3. Platz: 4.000 Euro) stiftet die NRW.BANK. „In Nordrhein-Westfalen gibt es viele innovative und Erfolg versprechende Geschäftsideen. Die Sorge um eine passende Finanzierung soll den Gründergeist nicht hemmen“, sagte Klaus Neuhaus, Vorsitzender des Vorstands der NRW.BANK. „Als Förderbank stehen wir Gründerinnen und Gründern bei ihren Projekten als zuverlässiger Partner zur Seite – sowohl finanziell als auch mit kompetenter Beratung.“

Der Preis wird am 12. November 2015 in Bochum verliehen, am Vorabend des GRÜNDERGIPFEL NRW 2015. Der GRÜNDERGIPFEL NRW ist eine kostenlose Informationsveranstaltung für Gründungsinteressierte sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich austauschen und beraten lassen möchten. Experten, unter anderem der STARTERCENTER NRW, der NRW.BANK, der Kreditanstalt für Wiederaufbau und des Bundeswirtschaftsministeriums, informieren rund um das Thema Selbstständigkeit. Der Gipfel findet am 13. November 2015 in der Bochumer Jahrhunderthalle statt.

Weitere Informationen zum Wettbewerb und den Teilnahmebogen finden Sie ab dem 15. Juni 2015 im Internet unter www.gruenderpreis.nrw.de.

Termine im Überblick

  • Ausschreibung GRÜNDERPREIS NRW 2015: 15.06.2015 bis 21.08.2015
  • Preisverleihung GRÜNDERPREIS NRW 2015: 12.11.2015, Turbinenhalle auf dem Gelände der Jahrhunderthalle Bochum
  • GRÜNDERGIPFEL NRW 2015: 13.11.2015, Jahrhunderthalle Bochum

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