Grüne Oasen im urbanen Raum: Ministerin Gorißen ruft Landeswettbewerb für Kleingartenanlagen in Nordrhein-Westfalen aus
Der Wettbewerb lädt Städte, Gemeinden und ihre Kleingarten-Organisationen ein, ihre kreativen und nachhaltigen Ideen rund um die Gestaltung und Nutzung von Kleingärten zu präsentieren
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt das Kleingartenwesen und ruft dazu auf, ab Mittwoch, 1. Januar 2025, am nordrhein-westfälischen Landeswettbewerb für Kleingartenanlagen teilzunehmen.
Gärtnern liegt weiterhin im Trend: Viele Menschen bearbeiten gerne Beete auf der eigenen Parzelle oder schließen sich einem öffentlichen Gartenprojekt an. Der Reiz dabei ist das entschleunigende Arbeiten in der Natur und die Aussicht, selbst angebautes Obst oder Gemüse ernten zu können. In Nordrhein-Westfalen hat das urbane Gärtnern eine lange Tradition, die sich bis heute fortsetzt – der Kleingarten ist immer noch die häufigste Form des Gartenlebens in der Stadt. Zudem sind Kleingärten wichtige, grüne Orte der Erholung. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt daher das Kleingartenwesen und ruft dazu auf, ab Mittwoch, 1. Januar 2025, am nordrhein-westfälischen Landeswettbewerb für Kleingartenanlagen teilzunehmen.
Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Silke Gorißen: „Kleingärten sind grüne Oasen in unseren Städten, die Räume für Freizeit und Erholung bieten – hier finden Mensch und Natur zusammen. In den dicht besiedelten Gebieten leisten Kleingärten zudem einen wertvollen Beitrag für den Schutz der Natur. Wir wollen die besten Kleingartenprojekte Nordrhein-Westfalens entdecken und sichtbar machen, die über das normale Gärtnern hinaus Beiträge zu spürbar mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität vor Ort leisten. Ich lade herzlich dazu ein, sich am Landeswettbewerb zu beteiligen und freue mich auf zahlreiche Bewerbungen.“
Aufruf an Kommunen und ihre kleingärtnerischen Organisationen
Alle Städte, Gemeinden und Kleingarten-Organisationen in Nordrhein-Westfalen sind dazu aufgerufen, ihre Kleingartenanlagen vorzustellen, die von vorbildlicher städtebaulicher, ökologischer und sozialer Bedeutung sind. Zugelassen sind alle Kleingartenanlagen,
- die nach 2012 an keinem Landes- bzw. Bundeswettbewerb teilgenommen haben,
- die von vorbildlicher städtebaulicher, ökologischer und sozialer Bedeutung sind,
- deren Vereine beispielhafte ökologische, soziale und kulturelle Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Stadt vollbringen.
Die Wettbewerbsunterlagen müssen bis spätestens Montag, 31. März 2025, über das Portal Beteiligung NRW eingereicht werden. Je Kommune sind bis zu zwei Bewerbungen möglich.
Wettbewerbsablauf und Bundeswettbewerb
Anhand der eingereichten Bewerbungen wird eine Landesbewertungskommission im Juni/Juli 2025 eine Auswahl von Wettbewerbern vor Ort besichtigen. Anschließend gibt die Kommission eine Empfehlung zur Auszeichnung ab. Voraussichtlich im Herbst 2025 werden dann die Preisträger durch Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen im Rahmen einer Abschlussveranstaltung bekannt gegeben und ausgezeichnet.
Der Landeswettbewerb dient zugleich als Auswahlverfahren für die Teilnahme am 26. Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“, der die städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens bundesweit würdigt. Bei erfolgreicher Teilnahme am vorangegangenen Landeswettbewerb erfolgt die Anmeldung zum Bundeswettbewerb durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Wettbewerb leistet die Landesregierung einen weiteren Beitrag zu der in der Landesverfassung festgeschriebenen Förderung des Kleingartenwesens in Nordrhein-Westfalen. Der Wettbewerb findet bereits zum zehnten Mal statt.
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