Gezielte Unterstützung für wachstumsstarke Startups: Land richtet Hub-Förderung neu aus

Ministerin Neubaur: Sechs Hubs sollen die Wachstumsphase digitaler und impactorientierter Startups unterstützen

17. September 2024
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Geplant sind insgesamt sechs Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen, um Wissen, Erfahrung und Kontakte in dieser entscheidenden Entwicklungsphase zugänglich zu machen.

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Startups in der Wachstumsphase leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärke des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen. Sie entwickeln Innovationen, schaffen Arbeitsplätze und ermöglichen wirtschaftliches Wachstum, indem sie schnell auf Marktveränderungen reagieren und neue, zukunftsweisende Technologien einführen. Deshalb setzt das Land ab 2025 den Schwerpunkt für die Hub-Förderung dort, wo sich für Startups häufig wichtige Weichen auf dem Weg zu einem Scale-up stellen. Geplant sind insgesamt sechs Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen, um Wissen, Erfahrung und Kontakte in dieser entscheidenden Entwicklungsphase zugänglich zu machen. Einer der Hubs wird seinen Fokus zudem speziell auf die Wachstumsphase von sozial-ökologisch ausgerichteten Impact Startups legen. Die Ausschreibung für die Förderung ist nun gestartet.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Startups sind der Motor für Innovation, wirtschaftlichen Fortschritt und Wettbewerbsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen. Besonders in der Wachstumsphase brauchen junge Unternehmen gezielte Unterstützung, um ihr Potenzial voll entfalten zu können. Hier setzen wir mit unserer neu ausgerichteten Hub-Förderung an und wollen so unser Startup-Ökosystem nachhaltig stärken. Besonders wichtig ist mir, dass auch impactorientierte Startups, die gesellschaftliche oder ökologische Probleme lösen, eine zentrale Anlaufstelle erhalten. Wir bauen in NRW auf einer starken Hub-Landschaft auf und ich freue mich auf viele gute Projektanträge.“

Die Landesregierung stellt für die Förderung der insgesamt sechs Hubs ein Gesamtbudget von 2,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Laufzeit der geförderten Projekte beträgt zunächst drei Jahre. Sowohl die fünf DWNRW-Hubs – deren Landesförderung noch bis Ende September 2025 weiterläuft – als auch weitere, derzeit anderweitig finanzierte Hubs mit Sitz in Nordrhein-Westfalen können Anträge stellen. 

Projektanträge können bis zum 31. Oktober 2024 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, dem Antragsverfahren und dem Auswahlprozess finden Sie auf: www.ptj.de/hub-foerderung.

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