Geflügelpestverdacht im Kreis Kleve
Ministerin Gorißen: Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen müssen weiterhin wachsam sein
Geflügelhalterinnen und -halter in Europa, in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen erleben derzeit eine der stärksten Epidemien der aviären Influenza, auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest
Geflügelhalterinnen und -halter in Europa, in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen erleben derzeit eine der stärksten Epidemien der aviären Influenza, auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest. In der Erkenntnis, dass die Wildvogelpopulation zwischenzeitlich endemisch von Viren der hochpathogenen Aviäre Influenza, HPAI, befallen ist, existiert nahezu jederzeit eine hohe Gefahr für Hausgeflügelbestände. Auch in Nordrhein-Westfalen sind die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aktuell betroffen: In einem Putenmastbestand in Rees im Kreis Kleve wurde der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest nach Meldung durch den bestandsbetreuenden Hoftierarzt amtlich festgestellt. Der Putenbestand mit rund 20.000 Tieren musste nach Anordnung der zuständigen Behörde unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorgaben getötet werden. In Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz koordiniert das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz landesweit alle erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen.
Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Das nachgewiesene Virus ist äußerst aggressiv und mit großem Leid für die betroffenen Tiere verbunden. Die Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen müssen weiterhin wachsam sein. Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen.“
Seitens des zuständigen Kreises Kleve wurden bereits sämtliche notwendigen Maßnahmen umgesetzt, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Einrichtung einer Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und einer Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb. In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen den zuständigen Veterinärämtern umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitteilen.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz fordert weiterhin alle Geflügelhalterinnen und -halter in betroffenen Gebieten auf, Aufstallungspflichten und Biosicherheitsmaßnahmen zwingend und konsequent umzusetzen.
Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein mögliches Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Vogelgrippe-Viren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt zudem dringend, sich bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in betroffenen Gebieten geltenden Regeln an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten zu wenden.
Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist sehr gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel gilt als unwahrscheinlich. Die aviäre Influenza wird nach den Tierseuchenbekämpfungsvorgaben der Europäischen Union bekämpft.
Ministerium plant weitere Maßnahmen
Im Hinblick auf die aktuelle Situation der Geflügelpest sind in Nordrhein-Westfalen kurzfristig zusätzliche präventive Maßnahmen geplant. Bereits Ende 2021 wurde unter Beteiligung von Veterinärbehörden und Wirtschaftsbeteiligten eine gemeinsame Erklärung Nordrhein-Westfalens ausgearbeitet, die zunächst im März 2022 ausgelaufen ist, aber nunmehr wegen des kommenden Vogelzugs und des erhöhten Risikos eines Eintrags der Vogelgrippe in Absprache mit sämtlichen Akteuren erneut aufgesetzt werden soll. Durch erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben und zusätzliche regelmäßige Untersuchungen in Geflügelbeständen soll verhindert werden, dass das Virus sich insbesondere durch Hausgeflügelverkäufe oder Personenkontakte weiterverbreiten kann und das gehaltene Geflügel, soweit dies möglich erscheint, vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt wird.
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