Geflügelpest: Weiterer Ausbruch im Märkischen Kreis bestätigt / Acht Fälle werden in Nordrhein-Westfalen derzeit bearbeitet – Aufstallungspflichten auf die Bezirke Detmold, Arnsberg und Münster ausgeweitet

Umweltministerium mahnt zur konsequenten Vorsorge. Eier kön-nen trotz Stallhaltung vorerst weiter als „Freiland“ und „Öko“ vermarktet werden.

29. März 2021
Durch die Masche eines Zaunes sieht an einen Hahn mit rotem Kamm und braunem Gefieder

Über einen Geflügelhandel in Ostwestfalen wurden in Nordrhein-Westfalen zwei weitere Geflügelpest-Ausbrüche im Kreis Warendorf und im Märkischen Kreis vom Friedrich-Löffler-Institut offiziell bestätigt.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Über einen Geflügelhandel in Ostwestfalen wurden in Nordrhein-Westfalen zwei weitere Geflügelpest-Ausbrüche im Kreis Warendorf und im Märkischen Kreis vom Friedrich-Löffler-Institut offiziell bestätigt. Damit wurde in acht Fällen in Nordrhein-Westfalen das hoch ansteckende Geflügelpestvirus H5N8 nachgewiesen. Insgesamt wurden in Nordrhein-Westfalen bisher fast 200.000 Tiere im Rahmen der Seuchenbekämpfung getötet.
 
In den Regierungsbezirken Detmold, Arnsberg und Münster wurde eine Aufstallungspflicht angeordnet, um weiteren Übertragungen des Virus von Wildvögeln in Nutztierbestände vorzubeugen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz fordert alle Geflügelalter in den betroffenen Gebieten auf, Aufstallungspflichten und Biosicherheitsmaßnahmen zwingend und konsequent zu beachten.
 
„Auch in Gebieten, in denen Geflügel derzeit noch im Freien gehalten werden darf, ist sicherzustellen, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- oder Wasserquellen des Hausgeflügels bekommen können, um Kontakte zu Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern“, erläutert Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.
 
Vorsicht ist auch beim Kauf von lebendem Geflügel über fliegende Händler geboten. Das aktuelle Geschehen um einen Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Paderborn in unmittelbarem Zusammenhang zu einem Handel mit lebendem Geflügel im Reisegewerbe zeigt, dass die Geflügelpest auch über lebende Tiere in andere Bestände eingetragen wird. Nicht nur Nordrhein-Westfalen ist von diesen Verkäufen betroffen. Über den Handel mit lebendem Geflügel in kleinen Mengen, insbesondere an Hobbyhalter, wurden Legehennen aus Ostwestfalen in sechs weitere Bundesländer veräußert. Auch dort konnten in Folge des Ausbruches im Kreis Paderborn bereits erneute Ausbrüche festgestellt werden.
 
Für Menschen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, bedeutet das Geflügelpest-Virus keine Gefahr. Auch können Geflügelfleisch sowie Eier nach Erhitzen gefahrlos verzehrt werden. Bedenken, wonach aufgrund der Geflügelpest Freilandeier vor Ostern in Nordrhein-Westfalen knapp werden, sind nach Einschätzung des Umweltministeriums unbegründet. „Es muss niemand Sorge um sein Osterei haben. Aber sorgen muss man sich um die Geflügelbetriebe und die Tiere, da eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest nicht ausgeschlossen werden kann", so Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann.
 
Halter müssen ihre Bestände kontrollieren
Aufgrund der derzeitigen Seuchenlage ist auch bei Hobbyhaltern eine tägliche Kontrolle der Todesraten sowie der Produktionsdaten im Tierbestand erforderlich. Erhöhte Sterblichkeitsraten (mehr als 2 Prozent des Bestandes innerhalb von 24 Stunden) sowie rückläufige Legeleistungen sind unverzüglich bei dem vor Ort zuständigen Veterinäramt zu melden. Das Veterinäramt leitet dann eine amtliche Probenuntersuchung und alle weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ein. Bei positivem Nachweis der Geflügelpest wird die Tötung des Tierbestandes angeordnet. Eine Aufhebung der eingerichteten Restriktionszonen erfolgt erst, wenn alle Tiere negativ untersucht sind.
 
Tierseuchenkasse und Tierseuchenbekämpfung
Da es sich bei der Geflügelpest um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt und es keine Behandlungsmöglichkeiten gegen das Virus gibt, müssen betroffene Tiere schnellstmöglich getötet werden, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Die Tierseuchenbekämpfung liegt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Veterinärämter. Die Tötung von Tieren erfolgt unter der Aufsicht von Amtsveterinären, um sicherzustellen, dass tierseuchen- und tierschutzrechtliche Vorgaben vollumfänglich beachtet werden. Die Tierseuchenvorsorgegesellschaft unterstützt die erforderlichen Maßnahmen und stellt unter anderem eine Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe sicher.
 
Vermarktung der Eier als „öko“ bzw. „Freiland“ weiter möglich
Trotz der Aufstallung in den von Aviärer Influenza (Geflügelpest) betroffenen Gebieten können Eier vorerst weiterhin als Produkte aus Freilandhaltung und Ökolandbau gekennzeichnet und vermarktet werden. Daher Eier aus Freilandhaltung von nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz registrierten Unternehmen können trotz Aufstallungsanordnung für maximal 16 Wochen als Freilandeier vermarktet werden. Nach dieser Frist muss die Auslobung auf Bodenhaltung geändert werden. Im Ökolandbau gibt es hingegen keine zeitliche Beschränkung: Auch nach Aufstallung können Eier weiterhin als „bio“ beziehungsweise „öko“ vermarktet werden.
 
Ohne intensiven Tierkontakt keine Gefahr für Menschen
Theoretisch können alle Influenza-A-Viren, die beim Menschen auch für die Auslösung der saisonalen Grippe verantwortlich sind, auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden. In Deutschland ist es jedoch bisher nicht zu einer Übertragung des aktuellen Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5N8 auf den Menschen gekommen. Eine Übertragung des aktuellen Virus auf den Menschen wurde bisher weltweit nur aus Russland bekannt. Dort sind Mitarbeiter einer Geflügelfarm mit dem Virus infiziert worden und auch an leichten Grippesymptomen erkrankt. Voraussetzung für eine Infektion am Tier ist der unmittelbare intensive Kontakt zum Geflügel.
 
 
Bisher wurden in Nordrhein-Westfalen folgende Fälle registriert und bestätigt:
 

13.11.2020: Wildgans in Emmerich (Kreis Kleve)
13.11.2020: Wildgans in Emmerich (Kreis Kleve)
18.12.2020: Wildgans in Sonsbeck (Kreis Wesel)
18.12.2020: Drossel in Hamminkeln (Kreis Wesel)
13.01.2021: Greifvogel in Xanten (Kreis Wesel)
17.02.2021: Wildgans in Kreis Kleve
03.03.2021: Wildgans Stadt Münster
15.03.2021: Vier Wildgänse in Sendenhorst (Kreis Warendorf)
15.03.2021: Wildgans Stadt Bielefeld
16.03.2021: Graureiher in Enger (Kreis Herford)
17.03.2021: Wildgans in Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke)
27.03.2021: Sperber in Bad Salzuflen (Kreis Lippe)
27.03.2021: Höckergans in Preußisch Oldendorf (Kreis Minden Lübbecke)
 

01.03.2021: Entenhaltung in Versmold (Kreis Gütersloh)
02.03.2021: Gemischte Geflügelhaltung in Lichtenau (Kreis Paderborn)
02.03.2021: Putenhaltung in Preußisch Oldendorf (Kreis Minden-Lübbecke)
20.03.2021: Putenhaltung in Eslohe (Hochsauerlandkreis)
20.03.2021: Hühnerhaltung in Beelen (Kreis Warendorf)
20.03.2021: Hühnerhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn)
23.03.2021: Putenhaltung in Münster
24.03.2021: Hühnerhaltung in Menden (Märkischer Kreis)
 

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