Förderung des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen für weitere drei Jahre verlängert

Kinderschutzambulanzen werden auch 2022 weiter gefördert

7. Mai 2022
PHB Schüler Mädchen

Das 2019 eingerichtete Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen (KKG NRW) am Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln wird vom Land auch für die nächsten drei Jahre mit insgesamt rund 1,93 Millionen Euro gefördert.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das 2019 eingerichtete Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen (KKG NRW) am Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln wird vom Land auch für die nächsten drei Jahre mit insgesamt rund 1,93 Millionen Euro gefördert. Ergänzend zum bisherigen Angebot  werden in der nächsten Förderphase verstärkt die Gesundheitsämter beim Auf- und Ausbau der Kinderschutzarbeit vor Ort unterstützt. Zudem werden auch die 22 Kinderschutzambulanzen, ebenfalls in 2022 weiter mit bis zu 30.000 pro Einrichtung gefördert.

„Das 2019 zunächst modellhaft aufgebaute Kompetenzzentrum hat sich in den drei Jahren seines Bestehens als gefragter und anerkannter Ansprechpartner für Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens etabliert. Ich freue mich, dass wir mit der Weiterförderung die finanzielle Grundlage des KKG NRW für weitere drei Jahre sichern und zugleich bestehende Strukturen ausbauen und weiterentwickeln können. Denn Investitionen in Kinderschutz sind Investitionen in unsere Zukunft “, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

In der neuen Förderphase wird zudem künftig das Einholen einer kinderradiologischen Zweitmeinung möglich sein. Für eine kinderradiologische Beurteilung von bildgebenden Verfahren, beispielsweise von Röntgenbildern bei Knochenbrüchen, wird gerade bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung eine besondere Expertise benötigt.

Die Zahlen machen die zunehmende Bedeutung des KKG NRW für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen deutlich: Insgesamt fanden knapp 1.200 Kontakte statt, davon knapp 990 Einzelfallberatungen. Die rund 230 durchgeführten Fortbildungen erreichten circa 5.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Kinderschutzambulanzen leisten in den Regionen einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung geworden sind.

Zum Hintergrund:

Träger des KKG NRW ist das Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln. Konsortialpartner sind die Vestischen Kinder- und Jugendklinken in Datteln. Aufgabe des KKG NRW ist die Unterstützung, Qualifizierung und Fortbildung sämtlicher im Gesundheitswesen tätigen Akteurinnen und Akteure (zum Beispiel Ärzteschaft, Pflegekräfte, Rettungsdienste, Hebammen) in Bezug auf die umfassenden Aspekte des (medizinischen) Kinderschutzes. Expertinnen und Experten mit einschlägiger rechtsmedizinischer und pädiatrischer Erfahrung beraten in konkreten Verdachtsfallen auf Kindesmisshandlung, sexuellen Missbrauch und Vernachlässigung, unterstützen bei der Diagnostik, Plausibilitätsprüfung und Befundsicherung und schaffen dadurch Handlungs- und Rechtssicherheit für die anfragenden Personen. Ratsuchende werden so unterstützt, ihre Rolle im Kinderschutz kompetent im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen wahrzunehmen.

Regional verankerte Kinderschutzambulanzen leisten „vor Ort“ Hilfe beim Erkennen von Zeichen von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch von Kindern und beim Ergreifen der richtigen Maßnahmen durch kindgerechte ambulante und stationäre Diagnostik bei Verdachtsfällen. Kinderschutzambulanzen arbeiten in einem multiprofessionellen Team und kooperieren mit regionalen Institutionen zur Erstellung von Therapiekonzepten und Vermittlung von Unterstützungsangeboten.

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de