Düngeregulierung: Planungssicherheit für die Düngesaison 2021 in Sicht

Aktueller Stand: Abnahme der Gesamtkulisse um 70 Prozent / Erstmals müssen auch grüne Gebiete betrachtet werden / Klarheit rechtzeitig vor Beginn der Hauptdüngesaison

10. Dezember 2020
phb Feld, Düngen

Derzeit laufen die Berechnungen und Modellierungen zur Umsetzung des neuen Düngerechts sowie der hierzu von Bund und Ländern verabschiedeten allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Nach aktuellem Zwischenstand sind insgesamt rund 350.000 Hektar als nitratbelastete Gebiete einzustufen, in denen im kommenden Jahr zusätzliche Anforderungen an die Düngung und den Grundwasserschutz umzusetzen sind.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Derzeit laufen die Berechnungen und Modellierungen zur Umsetzung des neuen Düngerechts sowie der hierzu von Bund und Ländern verabschiedeten allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Nach aktuellem Zwischenstand sind insgesamt rund 350.000 Hektar als nitratbelastete Gebiete einzustufen, in denen im kommenden Jahr zusätzliche Anforderungen an die Düngung und den Grundwasserschutz umzusetzen sind. Demnach liegt die erwartete künftige Gesamtkulisse nach Anwendung der Verwaltungsvorgaben 70 Prozent unter der zu Jahresbeginn potenziell betroffenen Gesamtkulisse (rund 1,2 Millionen Hektar).
 
„Die erforderliche Planungssicherheit der Landwirtinnen und Landwirte zur Ausweisung der neuen Kulisse für zusätzliche Düngeanforderungen ist in Sichtweite. Wir werden bis Jahresende diejenigen nitratbelasteten Flächen feldblockscharf neu ausweisen und veröffentlichen, in denen weitere Maßnahmen zum Gewässerschutz umzusetzen sind. Bis auf wenige noch erforderliche Anpassungen werden diese Karten die Gebietskulisse für das kommende Jahr ausweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Hauptdüngesaison 2021 wird Klarheit herrschen“, erläutert Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann.  
 
Grundlagen für die noch laufenden Berechnungen sind die in den neuen Bundesvorgaben vorgesehenen Möglichkeiten einer Binnendifferenzierung sowie weiterer emissionsbasierter Modellierungen. Einen ersten Schritt zur sachgerechten Neufassung der Gebietskulisse für „rote Grundwasserkörper“ hatte Nordrhein-Westfalen bereits im März 2020 im Zuge der Novelle der Landesdüngeverordnung vollzogen. Nach Anwendung aktueller Monitoring-Ergebnisse und einer immissionsbasierten Differenzierung, verringerte sich die zu betrachtende Fläche von 830.000 Hektar zu Jahresbeginn auf zwischenzeitlich rund 300.000 Hektar. Nach Umsetzung der neuen Vorgaben der Verwaltungsvorschrift sind nunmehr etwa 280.000 Hektar betroffen.
 
Hinzu kommen, aufgrund neuer Forderungen der EU-Kommission, erstmals auch Teilflächen in grünen Grundwasserkörpern – und zwar dann, wenn an einzelnen Messstellen Grenzwertüberschreitungen auftreten (rote Messstellen in grünen Grundwasserkörpern). Nach Anwendung von Differenzierung und Modellierung sind demnach zusätzlich etwa 70.000 Hektar als belastete Flächen auszuweisen.
 
Schaut man auf den Anteil der in Nordrhein-Westfalen landwirtschaftlich genutzten Fläche von insgesamt rund 1,5 Millionen Hektar (2019), sind nach derzeitigem Stand somit knapp ein Viertel (350.000 Hektar) der landwirtschaftlichen Nutzfläche als nitratbelastete Gebiete auszuweisen.
 
Die Berechnungen und Modellierungen werden durchgeführt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
 
Als ein Teilschritt ausstehend ist derzeit noch eine weitere – auf Messstellen bezogene – Abgrenzung von Teilflächen innerhalb der roten Grundwasserkörper (grüne Messstellen in roten Grundwasserkörpern). Diese soll bis spätestens Ende Februar 2021 abgeschlossen sein. Es ist davon auszugehen, dass dadurch die belasteten Teilflächen in den roten GWK noch etwas weiter reduziert werden.
 
„Wir arbeiten mit Hochdruck an der Finalisierung der Kulisse. Wir sind auf der Zielgeraden. Doch bei allen Rufen, wir mögen die Feldblöcke so schnell wie möglich final ausweisen, ist es mir wichtig, dass wir alle Modellierungsschritte genau und valide durchlaufen. Nur so schaffen wir rechtlich und praxistauglich Planungssicherheit“, so Staatssekretär Bottermann. 
 

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