Bundessozialgericht urteilt: NRW erhält 70 Millionen Euro zurück - Minister Schneider: Die NRW-Klage hat sich gelohnt für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger
Bundessozialgericht entscheidet Streit um 284 Millionen Euro für Bildung und Teilhabe im Sinne der Länder und Kommunen
Nordrhein-Westfalen bekommt vom Bund rund 70 Millionen Euro zurück. Das Bundessozialgericht in Kassel hat ein entsprechendes Urteil gefällt, nachdem Nordrhein-Westfalen federführend im August vergangenen Jahres Klage gegen das Vorgehen des Bundes eingereicht hatte, der nicht verausgabte Gelder der Kommunen aus dem Jahr 2012 rückwirkend einbehielt. „Dies war ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Finanzen der Kommunen. Wir sind zufrieden, dass das Bundessozialgericht dieses Vorgehen nun korrigiert hat“, sagte Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider nach der Urteilsverkündung in Kassel, an der er für das Land als Klageführer persönlich teilgenommen hat.
Nordrhein-Westfalen bekommt vom Bund rund 70 Millionen Euro zurück. Das Bundessozialgericht in Kassel hat ein entsprechendes Urteil gefällt, nachdem Nordrhein-Westfalen federführend im August vergangenen Jahres Klage gegen das Vorgehen des Bundes eingereicht hatte, der nicht verausgabte Gelder der Kommunen aus dem Jahr 2012 rückwirkend einbehielt. „Dies war ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Finanzen der Kommunen. Wir sind zufrieden, dass das Bundessozialgericht dieses Vorgehen nun korrigiert hat“, sagte Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider nach der Urteilsverkündung in Kassel, an der er für das Land als Klageführer persönlich teilgenommen hat.
Der Bund muss insgesamt 284 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket an die Länder beziehungsweise die Kommunen zurückzahlen, die er im Frühjahr 2014 einbehalten hatte.
Hintergrund des Abzuges war folgender: Im Jahr 2012 wurden den Ländern 717 Millionen Euro für die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) vom Bund gewährt. Nicht alle Gelder konnten im gleichen Jahr für das BuT verausgabt werden, sondern lediglich rund 433 Millionen Euro. Im April 2014 forderte der Bund nachträglich die Differenz von den 14 Ländern für das Jahr 2012 zurück, die nicht alle Gelder ausgegeben hatten. Schließlich rechnete der Bund diesen Betrag kurzfristig in drei Tranchen eigenmächtig mit der laufenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger zu Lasten der Kommunen auf. In Nordrhein-Westfalen ging es dabei um knapp 70 Millionen Euro, die in den Monaten April, Mai und Juni 2014 vom Bund nicht bereitgestellt wurden. Diese Summe plus Zinsen fließt nun zurück nach Nordrhein-Westfalen. Schneider zeigte sich zufrieden. Der Klageweg habe sich gelohnt für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.
Für diese Vorgehensweise des Bundes gab es nach Auffassung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der übrigen Länder keinerlei Rechtsgrundlage. Deswegen hatte der Prozessvertreter des Landes NRW, der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland (Speyer), Klage beim BSG eingereicht (AZ: B 1 AS 1/14 KL).
Landesarbeitsminister Guntram Schneider hatte schon im April 2014 angekündigt, in Übereinstimmung mit den Kommunen, das Vorgehen des Bundes zu beklagen. Alle Bundesländer waren sich einig, dass nach geltendem Recht die Restmittel aus 2012 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei den Kommunen hätten verbleiben müssen. „Ich bin sehr froh, dass wir nun Klarheit haben und das Bundessozialgericht im Sinne unserer Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger geurteilt hat, die dieses Geld für Teilhabe benötigen“, zeigte sich Schneider hoch zufrieden.
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