Bundesamt informiert: Konventionelles Saatgut mit Spuren von gentechnisch verändertem Saatgut vermarktet
In Nordrhein-Westfalen bislang nur eine kleine Fläche von 0,05 Hektar im Regierungsbezirk Detmold betroffen
In Nordrhein-Westfalen wurde auf einer kleinen Fläche von 0,05 Hektar im Regierungsbezirk Detmold unwissentlich Zuckermais ausgesät, der mit einem geringen Anteil gentechnisch veränderter Samen verunreinigt war.
In Nordrhein-Westfalen wurde auf einer kleinen Fläche von 0,05 Hektar im Regierungsbezirk Detmold unwissentlich Zuckermais ausgesät, der mit einem geringen Anteil gentechnisch veränderter Samen verunreinigt war. Die Jungpflanzen auf dieser Fläche werden jetzt vernichtet. Zuvor wurden sie weder geerntet noch gelangten sie in den Handel. Der Anbau des betreffenden gentechnisch veränderten Mais ist in der EU verboten. Ungarn hatte in Zuckermaissaatgut, das von Deutschland aus vermarktet wurde, Spuren von gentechnisch verändertem Mais (circa 0,1 Prozent) gefunden und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert. Das BVL wiederum hat das Land Nordrhein-Westfalen informiert.
Das betroffene Saatgut stammt ursprünglich von einer Saatzuchtfirma in den USA.
Die nachgewiesenen gentechnischen Veränderungen MON88017 und MON89034 sind in der EU für Mais als Lebensmittel und Futtermittel zugelassen, aber nicht für den Anbau.
Aktuell verfolgen die Länderbehörden die Lieferkette um zu ermitteln, ob und wo das betreffende Saatgut bereits ausgesät wurde.
In Deutschland erfolgen Saatgutüberprüfungen auf gentechnisch veränderte Anteile nach den Vorgaben des Gentechnikgesetzes.
Zuständig für die Gentechniküberwachung in Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen. Die Untersuchungsergebnisse werden im Internet veröffentlicht.
http://www.ilm.nrw.de/gvorep/Saatgut/Saatgut.pdf
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