Bürgerenergiefonds NRW gestartet - Land und NRW.BANK fördern Planung von Bürgerenergieprojekten
Ministerin Neubaur: Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien haben wir stets die Interessen vor Ort mit im Blick
Bürgerinitiativen, die die lokale Energiewende voranbringen, können ab sofort eine finanzielle Unterstützung für die Planungskosten aus dem Bürgerenergiefonds NRW erhalten.
Bürgerinitiativen, die die lokale Energiewende voranbringen, können ab sofort eine finanzielle Unterstützung für die Planungskosten aus dem Bürgerenergiefonds NRW erhalten. Bis zu 300.000 Euro können Projekte aus dem von Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen und NRW.BANK eingerichteten Fonds erhalten, um Vorplanungskosten wie Studien und Gutachten zu finanzieren. Die Finanzierungsmittel stellt das Land NRW bereit. Die Abwicklung erfolgt über die NRW.BANK, bei der die Anträge ab sofort online gestellt werden können.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien haben wir stets die Interessen vor Ort mit im Blick. Denn ohne die nötige Akzeptanz in den Gemeinden und bei den Bürgerinnen und Bürgern ist die Energiewende nicht zu schaffen. Bürgerenergie ist dabei ein wichtiger Schlüssel und mit dem Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen haben wir den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie von Windprojekten wirtschaftlich profitieren und an der Energiewende aktiv teilhaben können.“
Gabriela Pantring, stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der NRW.BANK: „Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der alle von uns beitragen können. Dazu gehört, dass wir die Initiatoren von lokalen Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen bestmöglich unterstützen. Mit dem Bürgerenergiefonds NRW stellt das Land Finanzierungsmittel bereit, mit der wir die Transformation der Energieversorgung stärken – für ein nachhaltiges NRW.“
Mit dem Bürgerenergiefonds NRW werden die Kosten für Gutachten und vorbereitende Studien für neue Bürgerenergieprojekte aus den Bereichen Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie bis zu einer Gesamthöhe von 300.000 Euro finanziert. Eine Rückzahlung ist nur nötig, wenn das daraus folgende Projekt auch eine Finanzierung erhält. Kann das Vorhaben am Ende nicht realisiert werden, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden. Der Bürgerenergiefonds NRW trägt damit einen Teil des Planungsrisikos.
Vor dem Förderantrag wird eine Initialberatung durch die nordrhein-westfälische Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz, NRW.Energy4Climate, empfohlen.
Unabhängig vom neuen Bürgerenergiefonds NRW hat die NRW.BANK auch bislang schon die Errichtung von Bürgerenergieanlagen mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Diese Fördermittel können auch weiterhin zusätzlich genutzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.nrwbank.de/buergerenergie
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