Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen: Landesregierung führt vollständige Schulgeldfreiheit ein

Das Land Nordrhein-Westfalen schafft mit der Änderung der Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe das Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen rückwirkend zum 1. Januar 2021 ab

3. Februar 2021
Laborantin

Gute Nachrichten für die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, Podologie, Pharmazeutisch-Technischen Assistenz und Medizinisch-technischen Assistenz: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab sofort das an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld zu 100 Prozent.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Gute Nachrichten für die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, Podologie, Pharmazeutisch-Technischen Assistenz und Medizinisch-technischen Assistenz: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab sofort das an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld zu 100 Prozent – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2021. Von der Neuregelung profitieren circa 8.400 bzw. Auszubildende in Nordrhein-Westfalen.
 
„In einer alternden Gesellschaft werden wir mehr denn je auf eine gute Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen angewiesen sein. Damit sich genügend Menschen für diese Berufe entscheiden, müssen wir die Ausbildung deutlich attraktiver gestalten. Mit der vollständigen Schulgeldfreiheit machen wir hier einen ganz wichtigen Schritt. Wir beenden damit zugleich eine große Ungerechtigkeit: Bei Ärzten und Apothekern bezahlt der Staat das Studium. In den Gesundheitsfachberufen müssen die Menschen ihre Ausbildung vielfach aus eigener Tasche bezahlen. Damit ist in Nordrhein-Westfalen jetzt Schluss, was mich persönlich sehr glücklich macht“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
 
Den Einstieg in die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen hatte die Landesregierung am 1. September 2018 als erstes Bundesland mit der Übernahme von 70 Prozent des bisher teilweise von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen erhobenen Schulgeldes vollzogen.
 
Die gänzliche Befreiung der gesundheitsberuflichen Ausbildungen vom Schulgeld ist zwar auch Bestandteil der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Nordrhein-Westfalen wollte die Betroffenen aber nicht noch länger auf eine bundesrechtliche Regelung warten lassen und führt die Schulgeldfreiheit nun schon vorab ein. Gleichzeitig wird sich die Landesregierung selbstverständlich weiter für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen.
 
Für die Schulgeldfreiheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in diesem Jahr damit rund 43,2 Millionen Euro zur Verfügung.
 
Weitere Informationen zum Einstieg in die Schulgeldfreiheit sowie unter anderem die Unterlagen zur Beantragung der Zuwendungen sind im Internet abrufbar unter www.mags.nrw.
 
Hintergrundinformationen:
 
Belegte Ausbildungsplätze der einbezogenen Berufe des Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen zum 01.10.2020
 

Ergotherapie 1.983
Logopädie 966
Physiotherapie 4.865
Masseure/Masseurinnen und medizinische Bademeister/innen 225
Pharmazeutisch-Technische Assistenz 1.851
Podologie 757
MTA-Labor 706
MTA-Radiologie 809
MTA-Funktionsdiagnostik 13

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