Aufbauhilfe für Unternehmen weiter vereinfacht

Minister Pinkwart: Wir erleichtern die Antragstellung und unterstützen betroffene Unternehmen bei der schnellen Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebs

5. November 2021

Für viele Unternehmen in den Flutgebieten ist der Wiederaufbau in vollem Gange. Seit 17. September können Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige rein digital nach einer Beratung durch die Kammern und auf Basis eines Sachverständigengutachtens Anträge auf Aufbauhilfe stellen.

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Für viele Unternehmen in den Flutgebieten ist der Wiederaufbau in vollem Gange. Seit 17. September können Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige rein digital nach einer Beratung durch die Kammern und auf Basis eines Sachverständigengutachtens Anträge auf Aufbauhilfe stellen. Seitdem konnten die Wirtschaftskammern mehr als 3.000 Unternehmen beraten. Dazu kommen die Gespräche, die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer durchgeführt haben. Diese ersten Erfahrungen nehmen wir zum Anlass, das Antragsverfahren weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen. Neben einer Ausweitung des Gutachterkreises auf Architekten und Ingenieure sind nun auch sogenannte Teilanträge möglich.

 

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Durch den engen Austausch mit den Kammern und der NRW.BANK haben wir weitere Maßnahmen veranlasst, die das Antragsverfahren erleichtern sollen: Künftig können die Betroffenen auch Ingenieure und Architekten als Gutachter nutzen und Teilanträge stellen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Denn unser Ziel ist klar: Wir wollen einen schnellen Wiederaufbau, damit Lieferketten nicht reißen und langjährige Kundenbeziehungen erhalten bleiben. Am Geld soll das nicht scheitern.“

 

Das aktualisierte Maßnahmenpaket im Überblick:

 

  • Erweiterter Gutachterkreis: Künftig können auch Architekten und Ingenieure der Architektenkammer/ Ingenieurkammer-Bau tätig werden. Bisher war dies nur öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen möglich. Darüber hinaus können Gutachter auch über ihr Bestellungsgebiet hinaus tätig werden. Kosten für die Gutachten werden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich zu 100 Prozent übernommen.
  • Ermessensspielraum: Um eine schnelle Begutachtung zu ermöglichen, haben Sachverständige einen erweiterten Ermessensspielraum und können z.B. auch digitale Tools bei der Schadensaufnahme nutzen.
  • Steuerberater: Bei nicht mehr vorhandener Betriebs- und Geschäftsausstattung können Steuerberater bei der Schadensermittlung eingebunden werden.
  • Antragssplitting: Um die Auszahlung zu beschleunigen, können Unternehmen Teilanträge für Schäden stellen, für die bereits Sachverständigengutachten vorliegen. Das gilt auch für Einkommensausfälle, die von Steuerberatern begutachtet werden.
  • Handwerker aus anderen Regionen: Mit Hilfe der Handwerkskammern sollen auch Fachkräfte aus anderen Regionen angeworben und bei Übernachtungen etc. unterstützt werden.
  • Digitale Plattform: Zur Vermittlung von Auftraggebern und Schadensgutachtern geht zeitnah eine digitale Plattform an den Start. Sie soll die große Nachfrage bei den Sachverständigen besser koordinieren und die Terminvereinbarung erleichtern.
  • Unternehmenskredit: Sollten dennoch Liquiditätsengpässe entstehen, kann die NRW.BANK mit dem NRW.BANK.Universalkredit (ab 0,01 Prozent) und 20prozentigen Tilgungszuschüssen (max. 100.000 €) helfen.

 

Ralf Stoffels, Präsident IHK NRW: „In den betroffenen Regionen haben die IHKs bereits mehr als 2.400 Unternehmen intensiv beraten. Dabei zeigen sich die extreme wirtschaftliche und menschliche Betroffenheit, aber auch die vielen praktischen Probleme beim Wiederaufbau. Vielerorts ist eine Rückkehr zur Normalität noch nicht absehbar. Die Unternehmen müssen sich derzeit um viele Dinge gleichzeitig kümmern – Gutachter und Handwerker organisieren, sich mit Steuerberatern abstimmen und mit den Kommunen baurechtliche Fragen klären. Und bei all dem müssen sie ihr Geschäfte am Laufen halten, den Kundenkontakt halten, sich um die Mitarbeitende kümmern und die Planungen für das kommende Jahr angehen. Das kostet viel Kraft und Zeit. Daher ist es wichtig, dass die Antragsprozesse weiter vereinfacht werden und die betroffenen Unternehmen nun schneller an die Hilfen kommen. Als IHKs werden wir dran bleiben und die Unternehmen weiter intensiv und vor Ort beraten.“

 

Berthold Schröder, Präsident Westdeutscher Handwerkskammertag: „Die Handwerkskammern stehen den betroffenen Betrieben mit einer umfassenden Beratung bei der Wiederaufbauhilfe zur Seite. Das Angebot ist praxisnah und eng an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet, damit die Hilfsleistungen möglichst zügig ausgezahlt werden können. Die weiteren Verbesserungen im Verfahren begrüßen wir ausdrücklich. Wir freuen uns, dass unsere Erfahrungen aus der Beratungspraxis durch die Landesregierung aufgenommen werden. So unbürokratisch wie irgend möglich helfen - das war und ist das gemeinsame Ziel. Ein Kraftakt wird es, genügend Handwerkerinnen und Handwerker für den Wiederaufbau zu gewinnen. Hier brauchen wir eine Willkommenskultur vor Ort, damit Betriebe aus ganz Deutschland mithelfen. Der erfolgreiche Start der Plattform Handwerk-baut-auf.de der Handwerkskammern, auf der sich bereits über 1300 Betriebe aus ganz Deutschland für den Wiederaufbau gemeldet haben, ist in diesem Sinne eine echte Ermutigung.“

 

Weitere Informationen, inklusive der FAQs und den Antragsunterlagen für die Aufbauhilfe für Unternehmen finden Sie unter:

 

Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 - Aufbauhilfen für Unternehmen (nrwbank.de)

 

 

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Telefon 0211 61772-143 (matthias.kietzmann@mwide.nrw.de) .

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