Antragsfrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe endet am 30. Juni 2021
Laumann: Menschen, die zwischen 1949 und 1975 Leid in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychatrie erlitten haben, können finanzielle Unterstützung beantragen
Die Antragsfrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe läuft ab: Bis zum 30. Juni 2021 können sich dort Menschen melden, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder und Jugendliche Leid in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie erlitten haben. Die Stiftung gewährt auf Antrag finanzielle Unterstützung und Beratung.
Die Antragsfrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe läuft ab: Bis zum 30. Juni 2021 können sich dort Menschen melden, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder und Jugendliche Leid in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie erlitten haben. Die Stiftung gewährt auf Antrag finanzielle Unterstützung und Beratung. Die Meldung kann formlos bei den Anlauf- und Beratungsstellen der Landschaftsverbände in Köln und Münster erfolgen. Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail.
Der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Damals haben viele Menschen in den Heimen fürchterliches Unrecht erlebt. Viele von ihnen leiden bis heute unter den körperlichen oder psychischen Folgen. Die Stiftungsleistungen sind ein Zeichen der Anerkennung ihres Leids. Daher hoffe ich, dass sich noch weitere Betroffene bis Ende Juni bei der Stiftung melden.“
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe ist zum 1. Januar 2017 von Bund, Ländern, Kirchen und kirchlichen Wohlfahrtsverbänden errichtet worden. Die finanzielle Unterstützung umfasst eine pauschale Anerkennungsleistung von 9.000 Euro und eine Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro. Bisher wurden in Nordrhein-Westfalen Leistungen an fast 3.900 Betroffene ausgezahlt.
Kontaktdaten der Anlauf- und Beratungsstellen
Für Westfalen-Lippe ist die Anlauf- und Beratungsstelle wie folgt zu erreichen:
LWL - Regionale Anlauf- und Beratungsstelle Westfalen
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Warendorfer Str. 27
48133 Münster
Telefon: 0251 / 591-4290
Fax: 0251 591-5796
tim.andreas-werner@lwl.org
Für den Bereich des Rheinlands gilt folgende Adresse:
LVR – Regionale Anlauf- und Beratungsstelle Rheinland
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
LVR-Landesjugendamt Rheinland
Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: 0221 / 809-5001
anerkennung-hilfe@lvr.de
Weitere Informationen über die Stiftung Anerkennung und Hilfe sind im Internet unter der Adresse www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de oder über das bundesweite Infotelefon unter der kostenfreien Rufnummer 0800 221 2218 zu erhalten.
Kontakt
Pressekontakt
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Telefon: | 0211 855-3118 |
---|---|
E-Mail: | Presse [at] mags.nrw.de |