Aktuelle Auswertung des Arbeitsministeriums: Weihnachtsgeld oft nur in tarifgebundenen Betrieben
Übersicht zur Sonderzahlung in verschiedenen Branchen
In Nordrhein-Westfalen erhalten rund die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Sonderzahlung.
Ob für Geschenke oder für offene Rechnungen: Das Weihnachtsgeld, das in der Regel mit der Novemberabrechnung und damit in den kommenden Tagen ausgezahlt wird, wird in vielen Haushalten fest eingeplant. In Nordrhein-Westfalen erhalten rund die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Sonderzahlung. Eine aktuelle Auswertung des Arbeitsministeriums zeigt, dass das Weihnachtsgeld von Branche und Tarifbindung des Arbeitgebers abhängig ist: In tarifgebundenen Betrieben wird das Weihnachtsgeld ungefähr doppelt so häufig ausgezahlt wie in Betrieben ohne Tarifvertrag. Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann fordert mehr Tarifbindung in Nordrhein-Westfalen.
„Das Weihnachtsgeld ist für viele Beschäftigte eine wichtige Zusatzzahlung, die helfen kann, zusätzliche Ausgaben aufgrund der dauerhaft gestiegenen Lebenshaltungskosten aufzufangen. Aber lange nicht alle können sich darauf verlassen, eine Sonderzahlung zu erhalten. Während in vielen Tarifverträgen festgelegt ist, wann die Beschäftigten ein Weihnachtsgeld in festgelegter Höhe erhalten, sind Einmalzahlungen in tariflosen Betrieben oft freiwillig. Sprich: Sie können auch entfallen. Auch am Weihnachtsgeld zeigt sich also, warum die Tarifbindung so wichtig ist“, erklärte Arbeitsminister Laumann.
Minister Laumann weiter: „Mir bereitet es Sorge, dass die Tarifbindung bundesweit sinkt. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Tarifbindung. Die meisten Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen nicht in Gesetzbüchern, sondern sind in der sozialen Marktwirtschaft auf Augenhöhe ausgehandelt zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. In Zeiten des Fachkräftemangels muss Betrieben auch klar sein, dass Sonderzahlungen bei der Entscheidung eines Arbeitnehmers für oder gegen einen Betrieb durchaus eine Rolle spielen und zum Wettbewerbsfaktor werden.“
Ob Beschäftigte Weihnachtsgeld erhalten, ist in den verschiedenen Branchen in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich geregelt. In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt vor. Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. In den Branchen, in denen Lohnsteigerungen vereinbart wurden, werden damit auch die Weihnachtsgelder in der Regel entsprechend angehoben.
Ein klassisches 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100 Prozent eines Monatsentgeltes erhalten zum Beispiel die Beschäftigten in den Brauereien, im Bankgewerbe, der Chemischen Industrie, in der Süßwarenindustrie, sowie der Textilindustrie. Im Bäckerhandwerk ist ein fester Betrag von 250 bis 550 Euro je nach Betriebszugehörigkeit vorgesehen. In anderen Arbeitsfeldern wie zum Beispiel im Fleischerhandwerk oder der Gebäudereinigung wird weiterhin kein Weihnachtsgeld gezahlt.
Die Tarifbindung ist bundesweit in den letzten zehn Jahren um 9 Prozent gesunken. Aktuell liegt sie bundesweit bei 49 Prozent. Das heißt 49 Prozent der Beschäftigten arbeiten für tarifgebundene Unternehmen. Nordrhein-Westfalen liegt mit einer Tarifbindung von 51 Prozent gemeinsam mit sechs weiteren Bundesländern über der 50-Prozent Marke. Aber auch zwischen Rhein und Weser sinkt die Zahl tarifgebundener Betriebe. So profitierten 2018 noch 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers.
Eine aktuelle Übersicht der Regelungen zum Weihnachtsgeld aus ausgewählten Branchentarifverträgen stellt das Arbeitsministerium unter www.tarifregister.nrw.de bereit.
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