Agrarministerkonferenz berät zu aktuellen Herausforderungen der Landwirtschaft
Ministerin Heinen-Esser: Auch die Agrarministerkonferenz steht im Zeichen des Ukraine-Krieges / Beratungen zu Folgen für die Landwirtschaft, Umbau der Nutztierhaltung, Düngeverordnung und Umsetzung der GAP 2023
Die aktuellen Herausforderungen der Landwirtschaft werden am Freitag auf der digitalen Agrarministerkonferenz (AMK) unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt von Bund und Ländern diskutiert.
Die aktuellen Herausforderungen der Landwirtschaft werden am Freitag auf der digitalen Agrarministerkonferenz (AMK) unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt von Bund und Ländern diskutiert. „Auch die Agrarministerkonferenz steht im Zeichen des Ukraine-Krieges. Der Krieg hat Folgen auch für die europäischen Agrar- und Rohstoffmärkte, gravierende Auswirkungen aber vor allem auf die Versorgungssituation in den Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens“, sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser im Vorfeld der AMK. Die aktuelle Krise rückt die Resilienz der Versorgung und die Ernährungssouveränität noch mehr in den Vordergrund.
Negativfolgen des Ukraine-Krieges abmildern
Nordrhein-Westfalen wird gemeinsam mit Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt einen Antrag stellen, dass der Bund sich dafür einsetzt, die Versorgung mit landwirtschaftlichen Rohstoffen zu angemessenen Preisen, auch außerhalb der Europäischen Union, sicherzustellen und negative Folgen der Preissteigerungen abzumildern. Angesichts der besonderen Lage, dringt Nordrhein-Westfalen mit anderen Ländern darauf auch kurzfristig, das heißt soweit möglich zur anstehenden Frühjahrsbestellung 2022, bereits geltende aber auch geplante Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik auf den Prüfstand zu stellen, um das gesamte Potenzial der innergemeinschaftlichen Landwirtschaft zur Vermeidung gravierender Versorgungsengpässe zu nutzen. Nordrhein-Westfalen unterstützt in diesem Zusammenhang auch die aktuelle Entscheidung der EU-Kommission, den Anbau beliebiger Kulturen für Nahrungs- und Futtermittelzwecke auf ökologischen Vorrangflächen zu ermöglichen und in Deutschland 1:1 umzusetzen.
Mehr Tierwohl in die Ställe
Ein weiteres zentrales Thema der Agrarministerkonferenz ist der Tierschutz. „Es ist höchst bedauerlich, dass der von uns im Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung vom Bund ausgebremst wurde. Damit mehr Tierwohl in die Ställe kommt, müssen wir die notwendigen Änderungen in Baurecht und Immissionsschutz auf den Weg bringen“, forderte Heinen-Esser. Die Zukunft der Nutztierhaltung stehe vor einem großen Umbruch. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich eine tierwohlgerechte Haltung, während dies für die Landwirtinnen und Landwirte weiterhin rentabel sein muss. Diverse Praxistest und auch das NRW-Projekt „Stall der Zukunft“ bei der Landwirtschaftskammer NRW haben deutlich gemacht, welche Genehmigungshürden für den Umbau zu Tierwohlställen zu nehmen sind.
Sichere Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung
In einem gemeinsamen Antrag wollen Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen den Bund auffordern, die für den Umbau notwendige Finanzierung bereit zu stellen. „Die Borchert-Kommission hat explizit festgestellt, dass der Umbau der Nutztierhaltung gerade nicht über den freien Markt finanzierbar ist, sondern zum Großteil über staatliche Zahlungen erfolgen muss“, sagte Heinen-Esser. „Nur mit Klarheit und Planungssicherheit lässt sich ein massiver Strukturwandel unter den landwirtschaftlichen Familienbetrieben verhindern.“ Daher müsse das derzeit bestehende Spannungsverhältnis zwischen baurechtlichen Anforderungen, Immissionsschutzfragen und Tierwohl dringend aufgelöst werden.
Verursachergerechtes Düngerecht
Darüber hinaus fordert der Bund in einem weiteren Antrag eine verursachergerechte Ausgestaltung des Düngerechts. „Leider werden bei der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete zukünftig keine verursacherbezogenen Daten mehr berücksichtigt. In der Folge sind optimal wirtschaftende Betriebe mit geringen Stickstoffbilanz-Überschüssen von den gleichen Einschränkungen wie andere Betriebe betroffen, obwohl sie kaum zur Belastung beitragen. Hier hätte ich mir mehr Einsatz vom Bund erhofft“, sagte Ministerin Heinen-Esser. Nordrhein-Westfalen setzt sich weiterhin für eine auf einzelbetrieblichen Daten basierende Differenzierung von Maßnahmen ein. Hierfür müsse der Bund in den kommenden Monaten die rechtlichen Grundlagen erarbeiten.
Spürbare Vereinfachungen in der GAP
Ein weiteres Thema der AMK wird die Forderung der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt nach einer Vereinfachung der anstehenden Umsetzung des GAP-Strategieplans sein. Diese Vereinfachungen müssten besonders für die landwirtschaftlichen Betriebe erkenn- und spürbar sein. Diese Umsetzung muss zeitnah geschehen, damit sich die landwirtschaftlichen Betriebe rechtzeitig auf die neuen Bedingungen für die Herbstbestellung im Jahr 2022 einstellen können. Der Bund soll aufgefordert werden, alles dafür zu tun, dass der GAP-Strategieplan rechtzeitig zur Herbstbestellung der landwirtschaftlichen Flächen im Jahr 2022 genehmigt wird. Heinen-Esser: „Nur so erhalten die Landwirtinnen und Landwirte die notwendige Sicherheit für ihre Anbauplanung und damit für die wirtschaftliche Ausrichtung ihrer Betriebe.“
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