75 Jahre Bundesrat: Ministerpräsident Wüst würdigt Föderalismus als entscheidenden Faktor für Demokratie

Festakt mit politischen Gästen in Bonn unter dem Motto „Einheit in Vielfalt“ / Ministerpräsident Wüst: Damals wie heute ging es um die Handlungsfähigkeit des Staates

9. September 2024
75 Jahre Bundesrat

Mit einem Festakt in der Bundesstadt Bonn wurde die Bedeutung des Verfassungsorgans für die Entwicklung der Bundesrepublik gewürdigt.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

75 Jahre Bundesrat, 75 Jahre Föderalismus: Mit einem Festakt in der Bundesstadt Bonn wurde die Bedeutung des Verfassungsorgans für die Entwicklung der Bundesrepublik gewürdigt. Auf den Tag genau vor 75 Jahren, am 7. September 1949, nahm der Bundesrat als erstes Verfassungsorgan seine Arbeit auf. Die Initiative für den Festakt 75 Jahre nach der ersten Sitzung ging von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aus. Die Bundesstadt Bonn war von 1949 bis 2000 Sitz des Bundesrates.

Als gastgebender Ministerpräsident begrüßte Hendrik Wüst Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundesratspräsidentin und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und den Präsidenten des französischen Senats Gérard Larcher im Bonner Bundesratssaal. Auch die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur und der Minister für Bundesangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski nahmen am Festakt teil.

Zu diesem Anlass würdigte Ministerpräsident Wüst den Bundesrat für seinen Beitrag zur Handlungsfähigkeit des Staates: „Der Kompromiss und nicht die Konfrontation macht den Geist des Bundesrates aus. Im Bundesrat zählt nicht die rhetorische Lautstärke, sondern das Ziel, durch gemeinsames Ringen zur besten Lösung für unser Land zu kommen. Dieses Ziel vereinte alle Generationen von Bundesratsmitgliedern. Und so soll es bleiben. Ein handlungsfähiger Staat, der Probleme anpackt und löst, ist das beste Mittel für eine stabile Demokratie. Der Föderalismus hat in den vergangenen 75 Jahren seine politische Handlungsfähigkeit bewiesen.“

Der Ministerpräsident verwies auch auf die Rolle des Bundesrates als eigenständiges und unabhängiges Verfassungsorgan: „Der Föderalismus ist ein entscheidender Faktor für die Stabilität und für die Resilienz unseres Staatsgefüges. Die Gründung des Bundesrates in der jungen Bundesrepublik hat eines klar unterstrichen: Die Länder sind eigenständig und unabhängig. Unser Föderalismus ist von unten organisiert, nicht von oben. Das 75. Jubiläum des Bundesrates ist eine gute Gelegenheit, daran zu erinnern. Die Länder sind keine nachgeordneten Verwaltungseinheiten des Bundes. Dieses föderale Selbstbewusstsein sollte sich der Bundesrat bewahren.“ 

Ministerpräsident Hendrik Wüst würdigte auch das politische Wirken des früheren Ministerpräsidenten und ersten Bundesratspräsidenten Karl Arnold. Keine andere Person stehe so für den Neubeginn der Demokratie und des Föderalismus. 

Dabei betonte der Ministerpräsident auch die Rolle der Stadt Bonn für die Entwicklung der zweiten deutschen Demokratie: „Dieser Ort ist nicht nur die Wiege des Grundgesetzes. Er ist als frühe Heimat des Bundesrates auch die Wiege des Föderalismus der Bundesrepublik. Bonn war ein Glücksfall für das gesamte Land. Erst als Tagungsort des Parlamentarischen Rates, dann als Bundeshauptstadt, heute als Bundesstadt und UN-Standort.“

Auf Einladung von Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig wurden die Vertreter der Länder von ausgewählten Gästen begleitet. Für Nordrhein-Westfalen nahmen neben dem Ministerpräsidenten die Landwirtin und Landwirtschafts-Influencerin Marie Hoffmann sowie die Einsamkeitsforscherin Maike Luhmann, Professorin an der Ruhr-Universität Bochum, teil. Beide stehen repräsentativ für das Land und seine Herausforderungen: Nordrhein-Westfalens Weg zum klimaneutralen Industrieland sowie der Kampf gegen Einsamkeit. 

Hintergrund

Der Bundesrat nahm nur wenige Monate nach Verkündung des Grundgesetzes im Mai 1949 und kurz vor dem Deutschen Bundestag seine Arbeit auf. Im Bundesrat waren zunächst die elf Länder Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern stimmberechtigt. Durch den Zusammenschluss von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg im Jahr 1952 verringerte sich die Zahl der Mitglieder zunächst, 1957 kam das Saarland als stimmberechtigtes Mitglied hinzu. Mit der Wiedervereinigung wurden auch die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Mitglieder des Bundesrates und auch dem Land Berlin war es fortan möglich, stimmberechtigt teilzunehmen.

Das Grundgesetz benennt in seinem Artikel 50 die Aufgaben des Bundesrates: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“

Der Plenarsaal des Bundesrates in Bonn befindet sich im historischen Bundeshaus, der ehemaligen Pädagogischen Akademie. Zwischen September 1948 und Mai 1949 tagte am selben Ort der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz erarbeitete. Mit dem Umzugsbeschluss 1996 wurde die Verlegung des Sitzes für ein effizientes Zusammenwirken der Verfassungsorgane des Bundesrates nach Berlin festgelegt. Letztmals tagte der Bundesrat im Juli 2000 an seinem alten Sitz in der Bundesstadt. Seitdem tagt der Bundesrat im ehemaligen Preußischen Herrenhaus in Berlin.

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