Bundesratsinitiative zur Stärkung der Resilienz und Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts

18. September 2024
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

Das Landeskabinett hat am Dienstag, 17. September 2024 beschlossen eine Bundesratsinitiative einzubringen, mit der die Resilienz und Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts gesichert werden soll.

Justiz

Das Landeskabinett hat am Dienstag, 17. September 2024 beschlossen eine Bundesratsinitiative einzubringen, mit der die Resilienz und Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts gesichert werden soll.

Im Wege eines Entschließungsantrags fordert das Land Nordrhein-Westfalen, den beabsichtigten Gesetzentwurf des Bundes um einen wichtigen und bisher nicht beachteten Punkt zu ergänzen: Alle Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sollen zukünftig nur mit Zustimmung des Bundesrats möglich sein. Mit dieser Grundgesetzänderung soll verhindert werden, dass wichtige Sicherungsmechanismen des Gerichts mit einfacher Parlamentsmehrheit im Bundestag außer Kraft gesetzt werden können.

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Die höchste Instanz in unserem Rechtsstaat braucht einen stabilen Schutzschirm, an dem Angriffe von Demokratiefeinden sicher abprallen. Alle Rechtsvorschriften über das Bundesverfassungsgericht sollten deshalb nur mit Zustimmung der Länder geändert werden können. Eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs des Bundes halte ich an dieser Stelle für unerlässlich.“

Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei: „Bundesrat und Föderalismus sind Stabilitätsfaktoren unserer Bundesrepublik. Anders als im Bundestag sind Mehrheiten im Bundesrat nicht von einer einzigen Wahl abhängig. Es braucht mehrere Landtagswahlen, um Mehrheiten im Bundesrat zu ändern. Bei der derzeitigen Debatte um eine Stärkung des Bundesverfassungsgerichts kann dieses Spezifikum des Bundesrats helfen: Rechtsänderungen, die das Bundesverfassungsgericht betreffen, sollten deshalb nicht nur an die Zustimmung einer einfachen Mehrheit im Bundestag, sondern auch an die Zustimmung des Bundesrats geknüpft sein. Der Bundesrat bekommt damit eine Sicherungsfunktion für unsere Verfassung.“

Nordrhein-Westfalen hofft auf eine breite Unterstützung dieser Initiative aus dem Länderkreis in der kommenden Sitzung des Bundesrats am 27. September 2024. Denn die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben gerade für die Bürgerinnen und Bürger in den Ländern häufig wichtige Auswirkungen, so dass bei Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes auch eine Beteiligung der Länder eingefordert werden muss.

Hintergrund ist eine geplante Gesetzesinitiative, die der Bundesjustizminister gemeinsam mit Vertretern der Bundestagsfraktionen der SPD, der CDU/CSU, des Bündnis90/Die Grünen und der FDP im Juli in der Bundespressekonferenz vorgestellt hat. Die Initiative sieht vor, dass bestimmte Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz abgesichert werden. Aus Sicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist dies zu begrüßen. Jedoch bedarf es zusätzlich auch der Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrats für Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, um die Unabhängigkeit und Resilienz des Gerichts nachhaltig zu stärken. 

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