Land startet „NRW Überbrückungshilfe Plus“ und sichert Existenz von Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Klein-Unternehmen
Minister Pinkwart: Die Beantragung ist einfach, unbürokratisch und sicher, damit Unternehmen gut durch die nächsten Monate kommen
Um durch die Pandemie stark betroffene kleine und mittlere Unternehmen weiter zu unterstützen, starten Bund und Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe.
Um durch die Pandemie stark betroffene kleine und mittlere Unternehmen weiter zu unterstützen, starten Bund und Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe. Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Sie erhalten für die Monate Juni bis August verlorene Zuschüsse, mit denen sie Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten decken können. Das Land ergänzt die Hilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn: Mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erhalten Solo-Selbstständige und Freiberufler eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Die Landesregierung rechnet mit 100.000 Antragstellern für das Zusatzprogramm und stellt hierfür 300 Millionen Euro bereit.
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Es ist gut, dass die Überbrückungshilfe von Bund und Land jetzt startet. Die Landesregierung will mehr für die krisengeschüttelten Solo-Selbstständigen, Freiberufler und Kleinunternehmer in Nordrhein-Westfalen tun, als es im Bundesprogramm vorgesehen ist. Deshalb ergänzen wir die Hilfe durch ein eigenes Zusatzprogramm aus Landesmitteln, damit die Betriebe gut durch die kommenden Monate kommen. Die Beantragung ist einfach, unbürokratisch und rein digital, damit die Hilfe schnell ankommt.“
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erfolgt über einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Die Bundesregierung stellt hierfür ein bundeseinheitliches Antragsportal zur Verfügung. Dort können sich die Berater registrieren und vom 10. Juli 2020 an Anträge stellen. Informationen zu den Programmen finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe.
In der Krise spannen Land und Bund ein breites Netz an Liquiditätshilfen auf:
Bürgschaften bis 2,5 Millionen Euro: Die Bürgschaftsbank NRW kann bis zu 90 Prozent eines Bankkredits verbürgen. Mit Hilfe der ExpressBürgschaft können Unternehmen innerhalb von 72 Stunden Zusagen bis 250.000 Euro erhalten. Seit Juni gibt es außerdem die SchnellBürgschaft 100, die Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitern für Kredite bis 250.000 Euro eine Besicherung von 100 Prozent ermöglicht. Seit Jahresbeginn hat die Bürgschaftsbank rund 400 Bürgschafts- und Garantieanträge positiv beschieden, die 5.000 Arbeitsplätze sichern.
Bürgschaften ab 2,5 Millionen Euro: Größere mittelständische Unternehmen können Anträge auf eine Landesbürgschaft stellen. Corona-bedingte Betriebsmittelkredite können mit bis zu 90 Prozent verbürgt werden. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie gab das Land Zusagen über 28 Landesbürgschaften im Volumen von rund 470 Millionen Euro.
Kurzarbeitergeld: Kein anderes staatliches Unterstützungsinstrument ist sich in der Krise so wichtig: Auch nach Ende des Lockdown befinden sich weiter Hunderttausende in Kurzarbeit. So können die Unternehmen, wenn sich die Lage wieder bessert – erste Anzeichen sind erkennbar –, auf bewährte Arbeitskräfte zurückgreifen.
Existenzgründer-Hilfen der NRW.BANK, Start-up Akut: Die Corona-Krise ist gerade für junge Unternehmen eine immense Herausforderung. Ihnen hilft das neue Förderprogramm NRW.Start-up akut: Wandeldarlehen in Höhe von bis zu 200.000 Euro stärken das Eigenkapital.
KfW-Corona-Hilfe: NRW-Unternehmen haben bisher mehr als 17.000 KfW-Kredite aus dem Corona-Programm erhalten. Sie sind mit einer Haftungsfreistellung von bis zu 100 Prozent versehen, damit Banken den Unternehmen schnell Liquidität zur Verfügung stellen können.
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