Der Landtag Nordrhein-Westfalen, die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Landeshauptstadt Düsseldorf sind sich bezüglich einer Entwicklung des Grundstücks der städtischen Entwicklungsgesellschaft IDR am Rheinturm, das zur Zeit als Parkplatz genutzt wird, sowie des "Mannesmann-Neubaus" (Mannesmannufer 3) neben dem Behrensbau (im Besitz des landeseigenen BLB) grundlegend einig und streben faktisch einen "Tausch" dieser Grundstücke an, die hinsichtlich Lage und Größe vergleichbar sind.