Grundstück am Rheinturm und ehemaliger Mannesmann-Neubau: Landtag NRW, Land NRW und Landeshauptstadt Düsseldorf grundlegend einig
Der Landtag Nordrhein-Westfalen, die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Landeshauptstadt Düsseldorf sind sich bezüglich einer Entwicklung des Grundstücks der städtischen Entwicklungsgesellschaft IDR am Rheinturm, das zur Zeit als Parkplatz genutzt wird, sowie des "Mannesmann-Neubaus" (Mannesmannufer 3) neben dem Behrensbau (im Besitz des landeseigenen BLB) grundlegend einig und streben faktisch einen "Tausch" dieser Grundstücke an, die hinsichtlich Lage und Größe vergleichbar sind.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen, die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Landeshauptstadt Düsseldorf sind sich bezüglich einer Entwicklung des Grundstücks der städtischen Entwicklungsgesellschaft IDR am Rheinturm, das zur Zeit als Parkplatz genutzt wird, sowie des "Mannesmann-Neubaus" (Mannesmannufer 3) neben dem Behrensbau (im Besitz des landeseigenen BLB) grundlegend einig und streben faktisch einen "Tausch" dieser Grundstücke an, die hinsichtlich Lage und Größe vergleichbar sind.
Einem entsprechenden Letter of Intent hat heute der Ältestenrat des Landtags einstimmig zugestimmt. Er wird am Montag dem Aufsichtsrat der IDR vorgelegt.
Die Absichtserklärung sieht vor, dass auf dem Grundstück neben dem Fernsehturm ein städtebaulich attraktiver Erweiterungsbau des Landtags entstehen und ein Übergang von der Rheinuferpromenade zum Medienhafen entwickelt werden soll. Die Landeshauptstadt Düsseldorf sieht für eines der seit Jahren leerstehenden ehemaligen Mannesmann-Gebäude neben dem Behrensbau eine ebenfalls städtebaulich attraktive, privatwirtschaftliche Nutzung vor.
Zudem nehmen Landesregierung, Landtag und Landeshauptstadt in Aussicht, das Parkhaus an der Moselstraße gegenüber dem Landtagsgebäude abzureißen, um die Fläche einer anderweitigen städtebaulich sinnvollen Nutzung zuzuführen.
Nach Unterzeichnung des Letter of Intent wird zunächst eine Wertermittlung beider Grundstücke unter der Federführung des NRW-Finanzministeriums erfolgen, um die zwei Erwerbsgeschäfte zu realisieren. Darüber hinaus sind haushaltsrechtliche Vorkehrungen zu schaffen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bittet die IDR, das Bieterverfahren "Wohnen am Rheinturm" solange ruhen zu lassen.
Landtagspräsidentin Carina Gödecke: „Ich freue mich sehr über die grundlegende Einigung und bedanke mich bei der Stadt Düsseldorf und der Landesregierung für die konstruktiven Gespräche. Der Landtag NRW erhält nun die dringend erforderliche Möglichkeit einer Erweiterung. Und ich bin überzeugt, dass wir insgesamt eine für alle Beteiligten gute Lösung gefunden haben, die die Landeshauptstadt noch attraktiver machen wird.“
Franz-Josef Lersch-Mense, Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei: „Die Landesregierung unterstützt mit ihrem Beitrag das berechtigte Erweiterungsinteresse des Landtags. Gleichzeitig kann damit das Umfeld von Landtag und Stadttor städtebaulich attraktiv entwickelt werden.“
Oberbürgermeister Thomas Geisel: „Ich freue mich, dass wir eine Einigung mit dem Land erzielen konnten. Damit kann der Landtag seinen Erweiterungsbau für den erhöhten Platzbedarf und die Landeshauptstadt eine städtebaulich attraktive Lösung für das seit Jahren leerstehende Mannesmann-Gebäude neben dem Behrensbau realisieren. Und auch für die IDR bietet sich eine gute Lösung, da ihr durch den Tausch der zwei Grundstücke, die durch Lage und Größe vergleichbar sind, mit Sicherheit kein kommerzieller Nachteil entsteht.”
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