In den letzten Monaten häufen sich die Fälle, in denen durch Werkverträge arbeits- und tarifrechtliche Standards umgangen werden. Die Fleischindustrie steht dabei immer wieder besonders im Fokus. „Oft werden Menschen, insbesondere aus Mittel- und Osteuropa, unter menschenunwürdigen Verhältnissen zu Hungerlöhnen in Deutschland beschäftigt. Diese Hinweise habe ich zum Anlass genommen, den Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen zu bitten, die Arbeitsschutzsituation für Beschäftigte in der Fleischindustrie zu überprüfen. Denn: Arbeitsschutzvorschriften gelten für jede Art der Beschäftigung. Für die Stammbelegschaften ebenso wie für Beschäftigte auf der Grundlage von Werkverträgen. Damit habe ich einen Ansatz, um zumindest die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern, die in Werkverträgen beschäftigt werden“, so Arbeitsminister Schneider. Im Rahmen der Sonderaktion hat die Staatliche Arbeitsschutzverwaltung 24 Großbetriebe der Fleischindustrie und 27 Werkvertragsnehmer auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften überprüft.