Bilanz nach einem Jahr Arbeitsschutzkontrollgesetz: Land setzt auf nachhaltigen Wandel in der Fleischwirtschaft
Minister Laumann: Wir werden die Fleischbranche weiterhin eng begleiten
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zieht Arbeitsminister Karl-Josef Laumann eine vorsichtig positive Bilanz.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zieht Arbeitsminister Karl-Josef Laumann eine vorsichtig positive Bilanz: „Das Arbeitsschutzkontrollgesetz, für das ich lange gekämpft habe, hat eine Reihe positiver Entwicklungen in der Fleischbranche in Gang gesetzt.“ So seien aus ehemaligen Werkvertragsnehmern nun sozialversicherungspflichtige Angestellte der Schlachtbetriebe geworden. Auch gebe es jetzt bundesweit eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung der Arbeitszeiten, was den Arbeitsschutzbehörden hilft, Verstöße schneller zu identifizieren und ggf. zu sanktionieren. So stellte der nordrhein-westfälische Arbeitsschutz im Jahr 2021 bei rund 1.000 Kontrollen knapp 2.000 Verstöße gegen das Arbeitsschutz- und Arbeitszeitrecht in der Fleischwirtschaft fest.
Laumann: „Die Arbeitsschutzverwaltung hat 2021 ihren Kontrolldruck weiter aufrechterhalten. Mein Ministerium hat zudem die Beratungsinfrastruktur für Beschäftigte der Fleischbranche gestärkt. Dies alles soll den eingeleiteten Wandel weiter vorantreiben und klar signalisieren: Wir schauen hin!“
Im Vergleich zu den Kontrollen der Betriebe und der Wohnungen durch die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer vor der Gesetzesänderung zeigt sich nach einem Jahr Inkraftsetzung der neuen Regelungen insgesamt eine vorsichtig positive Entwicklung. Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in der Fleischwirtschaft verbessern sich Stück für Stück. Dabei ist nach wie vor eine konsequente Aufsicht und auch ein gewisser öffentlicher Druck wichtig, um die positive Entwicklung der Fleischbranche entsprechend zu begleiten.
Genau so wichtig wie Kontrollen ist die Möglichkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Rechte zu kennen und diese durchzusetzen. In insgesamt 53 Anfang 2021 geschaffenen „Beratungsstellen Arbeit“ ermöglicht das Land unter anderem Aufklärung und Beratung zum Thema Arbeitsrecht. Dabei legen die Beraterinnen und Berater großen Wert auf die Zusammenarbeit mit Sprachdiensten, um herkunftssprachliche Beratung zu ermöglichen. Einen wichtigen Teil der Beratungsarbeit bildet außerdem die Unterstützung der Ratsuchenden bei der Suche nach Rechtsanwälten. Die Beratung findet aufsuchend vor Ort, in Sprechstunden, telefonisch oder digital statt.
Seit Herbst 2021 steht für die Beratungsstellen ein vom Arbeitsministerium aus EU-Mitteln finanzierter Rechtsberatungspool zur Verfügung. Die „Beratungsstellen Arbeit“ können hierdurch von Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht unterstützt werden, um in konkreten Rechtsfragen beraten zu können.
Laumann: „Die erste Bilanz des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ist positiv. Wir müssen aber klar sagen, dass man einen nachhaltigen Wandel in der Fleischwirtschaft nicht politisch verordnen kann. Ein solcher Wandel muss von Innen durch die Fleischkonzerne vorangetrieben werden. Wir sehen die Branche hier auch in der Verantwortung. Wir werden die Branche als Land auch 2022 weiterhin eng begleiten.“
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