Arztpraxen können bereits jetzt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Impfstoffe allen Personen, die nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes zur erhöhten Priorität gehören (Priorität 3, § 4 CoronaImpfV), ein Impfangebot unterbreiten. Der Impfstoff in den Arztpraxen ist derzeit noch sehr begrenzt und der Andrang in den Praxen ist groß.