Ministerin Scharrenbach: „Dorferneuerung 2021“ mit Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ startet

31. Januar 2020
phb Dorf, Lennepromenade, Stadt Altena

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Fördergrundsätze für die „Dorferneuerung 2021“ veröffentlicht.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 31. Januar 2020 die Fördergrundsätze für die „Dorferneuerung 2021“ veröffentlicht. Das Förderangebot richtet sich an Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen der vorläufigen Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2014 – 2020“. Frist für das Einreichen von Anträgen ist der 30. September 2020.
 
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: „Feuerwehren sind wichtige Schutzpatrone für unsere Dörfer. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen können sich auf die Menschen in den Feuerwehren und den anerkannten Hilfsorganisationen verlassen – und das jeden Tag. Gerade in den Dörfern mit bis zu 10.000 Einwohnern ist die ehrenamtliche Struktur der Feuerwehr unverzichtbares Element der Gefahrenabwehr. Darüber hinaus ist dieses bürgerschaftliche Engagement hohes Gut und für das gesellschaftliche Miteinander von unverzichtbarer Bedeutung. Deshalb legt die Landesregierung erstmals einen Sonderaufruf für Feuerwehrhäuser in Dörfern im Rahmen der Dorferneuerung 2021 auf: Technische Veränderungen und Neuerungen erfordern gerade in Dörfern bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oftmals strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Feuerschutzwesens; dies betrifft insbesondere den Neubau bzw. die Erhaltung von Feuerwehrhäusern. Mit dem Sonderaufruf setzt die Landesregierung ein weiteres starkes Signal, denn: Ein starkes Nordrhein-Westfalen gibt es nur mit zukunftsfähigen Dörfern.“
 
Für den Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ im Rahmen der „Dorferneuerung 2021“ stehen drei Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderhöchstsumme beträgt 250.000 Euro, der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
 
Weitere Informationen zum Programm und die aktuellen Fördergrundsätze finden Sie hier.
 
Hintergrund

  • Im Jahr 2019 wurden im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms insgesamt 282 Projekte in 129 Gemeinden mit rund 23 Millionen Euro unterstützt.
 
  • Der neue „Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ ist aufgelegt worden, da im Bereich des Feuerschutzwesens technische Veränderungen und Neuerungen – gerade in Dörfern bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – oftmals strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen erfordern; dies betrifft insbesondere den Neubau bzw. die Erhaltung von Feuerwehrhäusern.
 
  • In Nordrhein-Westfalen gibt es über 80.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute, über 19.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz und über 13.000 hauptamtliche Feuerwehrleute.
 
Folgen Sie uns im Internet:
Twitter
Facebook
Instagram
YouTube
 

Kontakt

Pressekontakt

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Telefon: 0211 8618-4338
E-Mail: presse [at] mhkbg.nrw.de

Bürgeranfragen

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Telefon: 0211 8618-50
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de