Die Landesregierung will Gemeinden entlasten, auf deren Gebiet eine Asylbewerberunterkunft des Landes betrieben wird. Dies sieht eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG NRW) vor, die vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. „Wir wollen gegenüber potenziellen Standortgemeinden Anreize schaffen, einer Landesaufnahmeeinrichtung in ihrer Gemeinde zuzustimmen“, erläuterte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. „Angesichts steigender Asylbewerberzahlen brauchen wir eine hohe Akzeptanz solcher Einrichtungen, um Engpässe bei der Unterbringung zu vermeiden.“ Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Zuweisungsverfahrens an die Kommunen vor. Dabei soll die Zahl der Zuweisungen von Asylbewerben an solche Gemeinden, auf deren Gebiet mindestens sechs Monate lang eine Aufnahmeeinrichtung des Landes betrieben wird, künftig um die Zahl der in der jeweiligen Unterkunft zur Verfügung stehenden Aufnahmeplätze - einschließlich etwaiger Reserveplätze - vermindert werden.